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Die nachfolgend beschriebenen Konfigurationsschritte beziehen sich auf die ab dem 18. Juli 2022 im Bundesland Baden-Württemberg verfügbaren Schnittstelle zu OSiP V2, welche den Sprengstoffbehörden eine Regelabfrage bei der Polizei und dem Verfassungsschutz ermöglicht.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Beachten Sie bitte, dass das auf dem Screenshot abgebildete Transferverfahren WebDAV nicht zwingend zu hinterlegen ist. Diese Einstellung ist abhängig von der bei Ihnen genutzten Übertragungskopfstelle für BZR und ZStV-Daten, bspw. bei der komm.one.


  1. Öffnen Sie die Condition Registerauskunft mit einem WorkOffice Administrator.

  2. Navigieren Sie über das Menü Extras – Optionen in den Reiter Datentransfer.

  3. Klicken Sie in den Optionen neben „Empfohlene Optionen für:“ auf die Schaltfläche [Anpassen] um den Dialog zu den Individuellen Profileinstellungen aufzurufen.



  4. Markieren Sie im Fenster Individuelle Profileinstellungen links den Menüpunkt „OSIP“ und klicken Sie anschließend rechts oben auf [Soap Konfiguration], um die Osip Soap Einstellungen zu öffnen.



  5. Kreuzen Sie unter Fachbehörden Webservice die Option Sprengstoff“ an.



  6. Tragen Sie als nächstes den Benutzernamen und das Kennwort ein, welches Ihnen von der BITBW mitgeteilt wurde.

    Bitte verwenden Sie nicht die bereits aus dem Waffen- oder Jagdrecht bekannten Zugangsdaten für die Onlinesicherheitsprüfung.

  7. Erfassen Sie anschließend unter Webadresse des Fachbehörden-Webservices die folgende URL: https://osip-kern.bwl.de:8443/osip-core/v2/fb?wsdl

  8. Damit Sie Ihre Regelanfragen sowohl an das LKA, als auch an den Verfassungsschutz richten können, müssen die vom zentralen OSiP-System bereitgestellten Erkenntnisstellen für den Bereich "Sprengstoff" abgerufen und einem Verfahren zugeordnet werden. Klicken Sie hierzu auf den Button [Erkenntnisstellen abrufen].



    Die sprengstoffrechtlichen Erkenntnisstellen können erst mit Inbetriebnahme des neuen Verfahrens am 18.07.2022 von den OSiP-Servern abgerufen werden!



  9. Ordnen Sie nun dem Verfahren "Sprengstoff" die gewünschte Erkenntnisstellenart zu, indem Sie einen der Einträge markieren und auf [Art ändern] klicken. Die bekannten Erkenntnisstellen müssen wie folgt zugewiesen werden:

    - LKA = Polizei

    - NADIS/LfV = Verfassungsschutz

    Nach Abschluss der Änderungen speichern Sie die von Ihnen vorgenommenen OSiP- Einstellungen über den Button [Übernehmen]. Möchten Sie Ihre Änderungen verwerfen, betätigen Sie bitte den Button [Abbrechen].



  10. Um eine Überprüfung auf Basis des sprengstoffrechtlichen Antrags in OSiP durchzuführen, verwenden Sie im Warteschlangen-Assistenten bzw. im Transfer-Assistenten der Registerauskunft bitte das korrekte Verfahren "Spreng".


Bei Fragen zu den OSiP-Zugangsdaten wenden Sie sich bitte per Mail an folgende E-Mail-Adresse (service-desk@bitbw.bwl.de)

Betroffene Produkte

Registerauskunft OSiP-Schnittstelle

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