You are viewing an old version of this page. View the current version.

Compare with Current View Page History

« Previous Version 2 Current »

Durch einen Zuständigkeitswechsel in den Bestand gelangte Waffen weisen in einigen Fällen keine Daten des ursprünglichen Überlassers/Verkäufers/Händlers aus. Darüber hinaus ist es möglich, dass während des Erwerbsvorgangs eine falsche Person in der Erwerbsaktivität eingetragen wurde.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Szenario A: Die Waffe enthält bereits eine Erwerbsaktivität im NWR. Der Erwerb kann in diesem Fall ausschließlich anhand einer bereits bestehenden Aktivität mittels eines Auswahlfensters in der Waffenverwaltung überschrieben werden.


Entsprechen die im NWR zur Waffe gespeicherten Aktivitäten-Datensätze nicht den von Ihnen benötigten Erwerber-/Überlasserkonstellationen, muss die Waffe per Neuerwerb auf die gleiche Waffenbesitzkarte eingetragen werden. Suchen Sie die Waffe dabei im NWR beim aktuellen Inhaber, d.h. bei jener Person, zu der ein falscher Eintrag auf der Waffenbesitzkarte erfolgt ist.


Hinweis: Löschen Sie die Waffe bitte erst von der lokalen WBK/korrigieren Sie die laufende Nummer, wenn diese doppelt auf der WBK erscheint. Andernfalls würde eine Löschung der Waffe inkl. der vorliegenden Historie im NWR erfolgen.


Szenario B: Die Waffe wurde seit dem 19.02.2018 im NWR weder überlassen noch erworben bzw. die Waffe wird nur als „Altakte“ im lokalen Bestand geführt. Hier kann sowohl das „Erwerb am“ Datum als auch die Person unter „Erworben von“ händisch nacherfasst werden. Eine Aktivität wird im geschilderten Fall nicht im NWR erzeugt.


Betroffene Produkte

Waffenverwaltung

Verwandte Artikel

  • No labels