Per CSV-Datei getätigte Verfassungsschutzabfragen gelangen nicht wieder auf dem elektronischen Weg in die Registerauskunft zurück. Antworten des LfV müssen manuell nachgetragen werden.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Öffnen Sie die vorliegende CSV-Datei sowie die Condition Registerauskunft.
- Im Feld "AnfrageId" der CSV-Datei ziehen Sie jeweils die ersten sechs Stellen (eindeutige Behörden-NRWID) ab, um die in der Condition Registerauskunft gespeicherte Personennummer zu ermitteln.
- Sofern nicht bereits aktiv, aktivieren Sie die Schnellsuche über die Schaltfläche [Suchen] in den "Offenen Auskünften" der Registerauskunft.
- Unter "Suchen in" wählen Sie im Bereich "Nummerische Felder" die "Guid" aus.
- Im Feld "Suchen nach" tragen Sie die ermittelnte Personennummer aus Schritt 2 ein und starten die Suche mit [Enter].
- Klicken Sie die Verfassungsschutzabfrage mit der rechten Maustaste an und wählen Sie "Manuelle Auskunft erstellen" aus.
Betroffene Produkte
Registerauskunft
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