Fehlerhaft verknüpfte Personendubletten können mit Hilfe der Condition Waffenverwaltung im NWR aufgelöst bzw. endgültig entfernt werden. Ob zu einer Person ein oder mehrere Dubletteneinträge vorhanden sind, können Sie über den „NWR Navigator“ der Waffenverwaltung herausfinden. Im linken Bereich des Navigators werden alle verknüpften Elemente unter „Dubletten zur Person“ aufgezeigt.

Befindet sich eine der identifizierten Personendubletten innerhalb Ihrer waffenrechtlichen Zuständigkeit, kann Sie von Ihnen im NWR gelöscht werden. Diese Löschaktion betrifft ausschließlich die Verknüpfung der Personen untereinander, nicht aber die von Ihnen erfassten Erlaubnis- und Waffendaten etc.

Öffnen Sie die Personenmaske und wechseln Sie dort auf den Reiter „Zusatz Waffenwesen“. Klicken Sie dann auf die Schaltfläche [Dublette lösen].

Bestätigen Sie den Vorgang, indem Sie die folgende Meldung mit [Ja] bestätigen.


Datenkontrolle im NWR

Abschließend führen Sie eine Kontrolle der gelöschten Personenverknüpfung im NWR durch. Klicken Sie hierzu auf die Schaltfläche [NWR Navigator öffnen]  in der oberen Menüleiste der Waffenverwaltung. Sofern im linken Bereich des NWR Navigators unter dem Abschnitt „Dubletten zur Person“ keine weiteren Einträge zu sehen sind, wurde der Vorgang erfolgreich abgeschlossen.

Diese Beschreibung trifft zu, wenn die von Ihnen gelöschte Personenverknüpfung die einzige bzw. letzte Dublette innerhalb des Personenkonstrukts dargestellt hat.


Handelte es sich bei der von Ihnen durchgeführten Aktion lediglich um eine „Teillöschung“ von Personendubletten, sollten Sie bei der zuvor verknüpften Stammperson weiterhin „Dubletten zur Person“ einsehen können. Die von Ihnen gelöschte Person darf nicht unter diesem Punkt aufgeführt sein.

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