Sofern eine falsch erstellte Rechnung bzw. ein falscher Gebührentatbestand innerhalb einer Rechnung noch vor dem Transferieren an ein Kassensystem bzw. vor der Eingabe eines "Bezahlt am" Datums offensichtlich wird, ist ein Stornieren nicht notwendig.

In solchen Fällen können Sie die falschen Gebührentatbestände auf dem Gebührenbescheid einfach löschen und ggfs. den korrekten Gebührentatbestand nachträglich hinzufügen. (Siehe auch: Gebührenbescheide bearbeiten bzw. Gebührenpositionen löschen)

Mit der Funktion Stornieren können Sie fälschlicherweise als bezahlt markierte bzw. gebuchte Gebührenbescheide mit einer entsprechenden Gegenbuchung korrigieren.

Dazu öffnen Sie den betroffenen Gebührenbescheid und klicken innerhalb der Rechnungsmaske auf die Schaltfläche [Stornieren].

Nachdem der Sie einen Gebührenbescheid storniert haben, kann dieser unter dem Punkt "Storniert"  eingesehen werden.

Ein Bescheid mit diesem Status kann nur noch gedruckt oder archiviert werden. Es ist keine weitere Bearbeitungsmöglichkeiten gegeben.


Als Bestandteil des Stornierungsprozesses wird eine neue Rechnung (Sollabgang) für den ausgewählten Personendatensatz erstellt. Die stornierte Rechnung wird so mit einer entsprechenden Negativbuchung ausgeglichen.

Das Feld Nummer Sollabgang referenziert im stornierten Bescheid auf die neue Gebührennummer des Sollabgangs.

Die Nummer Storno verweist im Bescheid für den Sollabgang auf den stornierten Bescheid.




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