Wichtiger Hinweis

In welchen Fällen eine Dublette anzulegen ist bzw. wann es sich bei einem Datensatz um eine Dublette handelt, erfahren Sie im durch das BVA bereitgestellten Leitfaden „Bereinigung von ähnlichen Personendatensätzen - Leitfaden für die Waffenbehörden Version 1.1 26.06.2014 (oder einer aktuelleren Version)“ Die Datei kann u.a. über die Internetseite https://www.nwr-fl.de bezogen werden.

Öffnen Sie die Personenmaske und versetzen Sie diese in den „Bearbeitungsmodus“. Klicken Sie anschließend auf die Schaltfläche [Dublette binden].

Es öffnet sich des Fenster der NWR Suche. Tragen Sie hier die zu verknüpfenden Personendaten in die entsprechenden Suchfelder ein und starten Sie Ihre Recherche im NWR über die Schaltfläche [Suche starten]. Klicken Sie doppelt mit der linken Maustaste auf den gewünschten Datensatz in der im unteren Bereich der Suchmaske erscheinenden Ergebnisliste.

 

Bestätigen Sie Ihre Personenauswahl, indem Sie die geforderte Buchstabenkombination im dafür vorgesehenen Bereich der Maske „NWR Stamm ID“ eingeben.

In der Personenmaske finden Sie nun im Feld „NWR Stamm ID“ die eindeutige ID der zuvor über die NWR Suche selektierten Person. Senden Sie Ihre Auswahl an das NWR, indem Sie die neuen Personendaten in der Waffenverwaltung abspeichern.


Datenkontrolle im NWR

Abschließend führen Sie eine Kontrolle der erzeugten Personenverknüpfung im NWR durch. Klicken Sie hierzu auf die Schaltfläche [NWR Navigator öffnen] in der oberen Menüleiste der Waffenverwaltung. Sofern die von Ihnen getroffene Auswahl im linken Bereich des NWR Navigators unter dem Abschnitt „Dubletten zur Person“ zu sehen ist, wurde der Vorgang erfolgreich abgeschlossen.

Durch einen Doppelklick den Dubletteneintrag, können Sie die zur Person bei einer anderen Behörde erfassten waffenrechtlichen Erlaubnisse im NWR einsehen.




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