Der hier beschriebene Sachverhalt kann angewendet werden, wenn die vormals getrennte Zuständigkeit für bspw. eine Waffenhandelserlaubnis und eine Sportschützen-WBK durch die Verlegung des Unternehmenssitzes zukünftig in den Bereich ein und derselben Waffenbehörde fällt.

Lesen Sie hierzu bitte auch den unter 4.2 beschriebenen Sachverhalt Zusammenführen von Dubletten im Bereich einer Waffenbehörde des Leitfadens Umgang mit Dubletten, herausgegeben durch das Bundesverwaltungsamt am 30.04.2013.


Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Öffnen Sie die NWR-Suche mit Hilfe des in der oberen Menüleiste befindlichen, gleichnamigen Buttons.



  2. Geben Sie die zu recherchierende Person unter dem Reiter natürliche Person ein und klicken Sie auf [Suche starten].
  3. Klicken Sie in der Suchergebnisliste doppelt mit der linken Maustaste auf den gewünschten Personendatensatz.
  4. Im sich öffnenden NWR-Navigator-Fenster klicken Sie auf die zu verschiebende Erlaubnis. Halten Sie die linke Maustaste gedrückt und ziehen Sie den Eintrag auf den Dublettendatensatz zur Person in ihrer Zuständigkeit.


  5. Lassen Sie die linke Maustaste wieder los. Es erfolgt nun ein Zuständigkeitswechsel der Erlaubnis im NWR. Die Erlaubnis ist bei der Person außerhalb ihrer Zuständigkeit nicht mehr einsehbar



  6. und befindet sich fortan bei dem Personendatensatz in ihrer waffenrechtlichen Zuständigkeit.


Um die beschriebene Vorgehensweise anwenden zu können ist es notwendig, dass zwischen zwei Personendatensätzen bereits über die Personenstamm-ID eine Dublettenverknüpfung hergestellt wurde.

Ein Zuständigkeitswechsel unter nicht miteinander verknüpften Personen ist nicht möglich.

Betroffene Produkte

Waffenverwaltung

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