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Bei  verteilter waffenrechtlicher Zuständigkeit für eine natürliche Person, bspw. bei Erteilung einer WBK durch die Wohnsitzbehörde und gleichzeitiger Ausstellung einer Waffenhandelserlaubnis durch die zuständige Behörde am Hauptsitz eines Unternehmens, wird das Erstellen einer Personendublette in Nationalen Waffenregister notwendig.

Zu Dubletten siehe auch https://nwr-fl.de/faq-wb-27.html sowie den Leitfaden Umgang mit Dubletten, herausgegeben durch das Bundesverwaltungsamt am 30.04.2013.


Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Öffnen Sie die NWR-Suche mit Hilfe des in der oberen Menüleiste befindlichen, gleichnamigen Buttons.



  2. Geben Sie die zu recherchierende Person unter dem Reiter natürliche Person ein und klicken Sie auf [Suche starten].
  3. Klicken Sie in der Suchergebnisliste doppelt mit der linken Maustaste auf den gewünschten Personendatensatz.
  4. Im sich öffnenden NWR-Navigator-Fenster klicken Sie auf die Schaltfläche [Personendublette anlegen]



  5. Bestätigen Sie die nachfolgende Meldung mit [[Ja], um die Personendubelette im NWR zu erzeugen.



  6. Ein neuer Personendatensatz wurde nun in ihrer Zuständigkeit angelegt und kann über den NWR-Navigator eingesehen werden. Klicken Sie dazu doppelt auf den grünen Ordner auf der linken Seite der ursprünglich ausgewählten Person.



  7. Im Quickfinder der Waffenverwaltung kann die Person ebenfalls gesucht und aufgerufen werden.


Personendubletten stellen eigenständige, gleichwertige Datenobjekte im NWR dar. Sie weisen jeweils unterschiedliche NWR-IDs auf und sind über diese Nummer jederzeit eindeutig identifizierbar.
Die Personenstamm-ID jedoch ist gleich und ermöglicht über die NWR-Suche das Auffinden aller zu einer Person erzeugten Dublettendatensätze.

Betroffene Produkte

Waffenverwaltung

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