Für das Erstellen von Gebührenbescheiden stehen verschiedene Erfassungsmöglichkeiten zur Auswahl. Ein Gebührenbescheid kann aus einem Prozess heraus automatisch oder nachträglich/zu Korrekturzwecken manuell erzeugt werden.


Manuell über den Personennavigator (Nicht anzuwenden bei Jagdscheingebühren!)

Um einen Gebührenbescheid über den Personennavigator zu erfassen, klicken Sie doppelt mit der linken Maustaste auf „Offene“ in der Rubrik "Gebührenbescheide" (Siehe Markierung) des Personennavigators und bestätigen Sie die Meldung anschließend mit [Ja].

Treffen Sie eine manuelle Auswahl des Verfahrens Waffe, Jagd oder Spreng und legen Sie die zu verwendende Zahlungsart fest.



Klicken Sie auf [Speichern] wird der Gebührenbescheid mit der Gebührennummer vom ausgewählten Verfahren (in diesem Fall Verfahren „Waffenverwaltung“) erstellt, sofern die automatische GEB_Nummerierung von Ihnen eingerichtet wurde.

Ist die automatische Nummerierung deaktiviert, müssen Sie für den Bescheid eine manuelle Nummer eintragen. 

Nach dem Speichern des Gebührenbescheids können Sie nun im unteren Bereich Gebührenposition über [Hinzufügen] die benötigten Gebührentatbestände auf dem Gebührenbescheid hinzufügen.


Die Tatbestände - eine Mehrfachauswahl ist möglich - können in der darauf folgenden Maske per Doppelklick hinzugefügt und anschließend über [Speichern] in den Gebührenbescheid übernommen werden.

Sind alle notwendigen Gebührenpositionen in den Gebührenbescheid aufgenommen, können Sie bei Bedarf über [Drucken] einen physischen Gebührenbescheid erzeugen. Bei aktivem Dokumentenmanagementsystem erfolgt eine automatische Archivierung des Bescheids.


Gebührenansteuerung über eine Erlaubnismaske (notwendig bei Jagdscheingebühren)

Die Gebührenangaben (Gebühr, Abgabe, Rechnungsnummer, Kostenverzeichnis) werden direkt mit der jeweiligen Jagdscheineintragung verknüpft um notwendige Angaben im Jagdscheinausdruck berücksichtigen zu können.


Beim Erstellen einer Erlaubnissen werden Sie nach dem Speichern der Erlaubnis automatisch gefragt, ob Sie einen Gebührenbescheid anlegen möchten.


Wenn die Maske zum Anlegen eines Gebührenbescheides nicht angezeigt werden sollte, können Sie den Vorgang alternativ aus der Erlaubnismaske heraus starten.

Klicken Sie hierzu in der oberen Menüleiste der Waffen- Jagd- und Fischereiverwaltung auf den rechts neben der Schaltfläche Gebühren befindlichen Pfeil und wählen Sie dort die Option „Gebührenbescheid anlegen/bearbeiten“ aus.



Bei den zur Auswahl gestellten Gebührentatbeständen handelt es sich um eine Liste mit intelligenter Sortierung. Grundlage ist die Häufigkeit der Auswahl einer Gebührensatzvorlage in einer Erlaubnismaske.

Der am häufigsten verwendete Gebührentatbestand wird standardmäßig voreingestellt zur Auswahl gestellt.

Im Feld "Grund" wählen Sie den dem Verwaltungsakt entsprechenden Gebührentatbestand aus, sofern dieser vom Programm nicht bereits korrekt vorausgewählt wurde.

Im Anschluss öffnet sich der erstellte Gebührenbescheid mit dem bereits zuvor ausgewählten Gebührentatbestand. Bei Bedarf können Sie dem Gebührenbescheid über [Hinzufügen] weitere Gebührentatbestände hinzufügen, bspw. eine Gebühr für das Porto.


Jagdscheingebühren nachträglich erfassen

Sollten Sie es einmal versäumt haben, eine Gebühr für die Ausstellung/Verlängerung eines Jagdscheines zu erzeugen oder Sie haben versehentlich die Schaltfläche [Abbrechen] während des Erstellungsvorgangs betätigt, kann die Gebührenposition auch nachträglich für den Jagdscheindatensatz erzeugt werden.

Wechseln Sie in der Jagdscheinmaske im ersten Schritt auf die Reiterkarte „Verlängerungen“. Markieren Sie dann den Ausstellungs-/Verlängerungsdatensatz, zu dem Sie eine Gebühr nacherfassen möchten.

Erweitern Sie anschließend die Gebührenschaltfläche in der oberen Menüleiste und wählen Sie dort den Unterpunkt „Gebührenbescheid anlegen/bearbeiten“ aus.


Gebühr für eine Ersatzausfertigung (Zweitschrift) erstellen

Um eine Gebühr für eine Ersatzausfertigung zu erstellen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

Markieren Sie das bisher hinterlegte Dokument mit dem Status "verloren". Anschließend fügen Sie ein neues Dokument hinzu und markieren dieses mit der Kennung "Ersatzausfertigung".


Nach dem Speichern des Dokuments über den Button [OK], werden Sie von Programm gefragt, ob Sie einen Gebührenbescheid anlegen möchten.

Die Gebühr wird in diesem Fall direkt mit dem Erlaubnisdokument verknüpft. Dies kann im Zusammenhang mit zukünftigen Auswertungsvorgängen von Relevanz sein.






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