Versuchen Sie bitte immer zuerst einen fehlerhaften Waffeneintrag mit Hilfe der Schaltfläche „Stornieren“ in der WBK-Maske (obere Menüleiste) oder direkt über die Waffenmaske zu stornieren, bevor Sie weitere Aktivitätsobjekte im NWR erzeugen.


Erwerbs- und Überlassungsaktivitäten können seit dem 1. August 2024 innerhalb einer 100-Tages-Frist im NWR storniert werden. Die Rückabwicklung, auch als "Sofortstorno" bekannt, erlaubt es, fehlerhafte Meldungen an das NWR zurückzunehmen und korrekt neu zu übermitteln. Dies gewährleistet die Datenqualität und -integrität im Register. Dank der verlängerten Frist haben alle beteiligten Stellen mehr Zeit, Fehler zu erkennen und zu korrigieren.

Beispiele:

  • Die falsche Waffe wurde auf einer Waffenbesitzkarte eingetragen.
  • Eine Waffe wurde an den falschen Erwerber überlassen.
  • Eine Verlustmeldung wurde versehentlich ausgelöst.
  • Eine Waffe wurde fälschlicherweise zerlegt, anstatt die notwendigen Teile zu entnehmen und im Anschluss neue Waffenteile zu verbauen.
  • Etc.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Stornomeldung nur vom NWR akzeptiert wird, wenn die Waffe nicht bereits korrigiert wurde, z.B. durch Änderung des Kalibers oder der Seriennummer. Darüber hinaus darf keine Statusanpassung aus der Waffenmaske heraus erfolgt sein.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Falls in Ihrer Behörde die Notwendigkeit der Aktivitätsstornierung basierend auf den zuvor genannten Fällen entsteht, folgen Sie bitte der unten stehenden Anweisung:

  1. Öffnen Sie die Waffenbesitzkarte, auf der die Waffe mit der zu stornierenden Aktivität eingetragen wurde.
  2. Wechseln Sie auf den Reiter "Waffen".
  3. Markieren Sie die betroffene Waffe in der Tabellenansicht auf dem Reiter "Waffen".
  4. Betätigen Sie den Button [Stornieren] in der oberen Menüleiste des Reiters "Waffen".



  5. Markieren Sie den jüngsten Listeneintrag anhand des Datum "Angelegt am" und betätigen Sie den Button [Stornieren] in der oberen Menüleiste der Maske "Aktivitätsübersicht.



  6. Sie können den Vorgang auch mehrfach für eine Waffe wiederholen, um in der Historie weitere NWR Aktivitäten rückgängig zu machen.


Aktivitäten, die einen dauerhaft inaktiven Status, bspw. "vernichtet", für ein Waffenobjekt gesetzt haben, können nicht mehr storniert werden.

Im Zusammenhang mit der Meldung "Sofortstornierung der Aktivität mit diesem Aktivitätstyp ist unzulässig." erstellen Sie bitte einen Korrekturantrag beim Bundesverwaltungsamt. Näheres zum Thema finden Sie auch in diesem Artikel der fachlichen Leitstelle des NWR Hilfestellung bzgl. der Anträge auf Löschungen und Korrekturen von Aktivitäten (nwr-fl.de)


Wichtige Hinweise um Löschen von Waffen

Das Löschen von Waffendatensätzen sollte stets das letzte Mittel zur Lösung eines Problems bei der Waffeneintragung oder Waffenüberlassung sein.

Löschen Sie einen Waffendatensatz nur in folgenden Fällen:

  1. Übertragung auf die korrekte Erlaubnis außerhalb der eigenen Zuständigkeit: Nachdem die Waffe von der zuständigen Behörde auf die korrekte Erlaubnis übertragen wurde und Sie nicht mehr für den Waffendatensatz zuständig sind. In diesem Fall möchten Sie lediglich eine lokale Löschung oder Korrektur der WBK vornehmen (Fall: Fehlende Zuständigkeit, Icon rot).

  2. Übertragung auf die korrekte lokale Erlaubnis: Nachdem die Waffe von Ihnen auf die korrekte Erlaubnis übertragen wurde und Sie die Kaliberwerte nicht mehr in der Waffenmaske bearbeiten können. In diesem Fall möchten Sie ebenfalls lediglich eine lokale Löschung oder Korrektur der WBK vornehmen (Fall: Abweichende Erlaubnisverknüpfung in eigener Zuständigkeit, Icon grün, Kaliber- oder Herstellerfelder inaktiv)
  3. Doppelte Eintragung: Wenn sichergestellt ist, dass die Waffe tatsächlich doppelt im NWR angelegt und das zu erhaltende Objekt mit allen beteiligten Behörden festgelegt wurde.

  4. Erneuter Erwerbsvorgang: Wenn ein erneuter Erwerbsvorgang auf der WBK vorgenommen werden musste, um ein fehlerhaftes Erwerbsdatum oder einen Überlasser zu korrigieren. Die Waffe ist somit mehr als einmal mit derselben NWR-ID auf der lokalen Erlaubnis verknüpft. Es erfolgt automatisch nur die Löschung des lokalen Waffendatensatzes.


Eine fehlende Zuständigkeit für den Waffendatensatz erkennen Sie anhand eines roten Punktes in der linken oberen Ecke der Waffenmaske 

oder aufgrund gesperrter Schaltflächen für die Kaliber- oder Herstellerfelder und einem grünen Punkt in der oberen linken Ecke der Waffenmaske.

Dies ist in der Regel die gewünschte Datenkonstellation im Zusammenspiel mit dem Löschvorgang zur Korrektur von fehlerhaft erfassten Waffeneintragungen oder -überlassungen, deren Aktivität nach mehr als 100 Tagen nicht mehr storniert werden konnte.

Erkennen Sie beim Öffnen des Waffendatensatzes einen grünen Punkt in der oberen linken Ecke der Maske und sind zusätzlich die erwähnten Schaltflächen für die Kaliber- oder Herstellerfelder aktiv, wird die Waffe beim Löschen sowohl aus dem lokalen Datenbestand als auch aus dem NWR unwiederbringlich gelöscht!

Sofern der von Ihnen ausgelöste Verwaltungsakt eine Rückgängigmachung der Eintragung oder Überlassung erfordert, löschen Sie die betroffene Waffe bitte NICHT, wenn die Waffenverwaltung von Ihnen die Eingabe eines Löschcodes fordert! Stellen Sie nochmals sicher, dass der gewünschte Bezug zwischen Erlaubnis und Waffe durch Eintragung des Datensatzes auf der korrekten Erlaubnis bzw. in der korrekten waffenrechtlichen Zuständigkeit erfolgt ist.

Betroffene Produkte

Waffenverwaltung

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