Durch einen Zuständigkeitswechsel in den Bestand gelangte Waffen weisen in einigen Fällen keine Daten des ursprünglichen Überlassers/Verkäufers/Händlers aus.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Das freie Nacherfassen von Datensätzen ist nur dann möglich, wenn ein Waffendatensatz im Nationalen Waffenregister noch keine „Aktivität“ aufweist.
Bei diesen Waffen finden Sie auf dem Reiter „Status, Erwerb und Überlassung“ im Bereich „Erwerb“ die Schaltfläche [Erwerb nacherfassen]. Hier können Sie eine beliebige Person über das NWR suchen oder aus dem lokalen Bestand auswählen. Nicht auffindbare Datensätze können händisch nacherfasst werden.
Betroffene Produkte
Waffenverwaltung
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