Die Option in der Erwerbsaktivität ist zu verwenden, wenn es sich um eine sog. „Überlassungskette“ handelt. Eine Waffe wechselt dabei den Besitz von Person A über Person B an Person C, wobei die Erfassung der Erwerbsmeldungen im NWR mit einem zeitlichen Versatz durch die zuständigen Waffenbehörden erfolgt.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Beispiel:

Person B meldet den Erwerb einer Waffe von Person A, nachdem sie die Waffe bereits an Person C veräußert hat und die zuständige Behörde von Person C auch die Erwerbsmeldung im NWR erzeugt hat. Die Waffe befindet sich zum Zeitpunkt der Erwerbsmeldung (und Überlassungsmeldung an C) durch die zuständige Behörde von Person B im NWR also nicht mehr bei Person A sondern bei Person C.

Würde nun das Häkchen „Waffe wurde bei Meldung bereits weiterüberlassen“ bei der Meldung durch die Behörde B nicht gesetzt werden, erfolgte ein Zuständigkeitswechsel der Waffe im NWR von Person C zurück nach Person B.

Die zuständige Behörde von Person C müsste erneut eine Erwerbsmeldung für die Waffe über das lokale ÖWS erfassen und damit einen Zuständigkeitswechsel der Waffe auf die korrekte WBK veranlassen.

Verwenden Sie aufgrund des oben geschilderten Sachverhaltes bitte die in der Erwerbsaktivität verfügbare Option „Waffe wurde bei Meldung bereits weiterüberlassen“.


Um den Prozess korrekt abbilden zu können, öffnet sich nach dem Erfassen der Erwerbsmeldung im Anschluss ein Fenster zu Erfassung der Überlassungsmeldung im NWR.


Wichtig: Sollten Sie das Häkchen „Waffe wurde bei Meldung bereits weiterüberlassen“ versehentlich aktiviert haben, muss das Fenster der „Überlassungsaktivität“ geschlossen werden.

Da hierdurch ebenfalls kein Zuständigkeitswechsel der Waffe im NWR durchgeführt wurde, muss der gesamte Erwerbsvorgang ohne die Option „Waffe wurde bei Meldung bereits weiterüberlassen“ erneut erfasst werden.

Betroffene Produkte

Waffenverwaltung

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