Hinweis: Waffentransfereinträge sind dem Datenmodell des Nationalen Waffenregisters in Form von „im Erwerb befindlicher Waffen“ bekannt. Diese werden beim Überlassen einer Waffe an eine im NWR bekannte Person beim neuen Inhaber der Waffe erzeugt und solange vorgehalten, bis eine Waffe mit identischer NWR ID auf einer Erlaubnis des neuen Inhabers eingetragen wird. Der im NWR befindliche Datensatz kann nur so aus den „im Erwerb befindlichen Waffen“ entfernt werden.


Prozess: Wird eine Waffe auf Basis eines Waffentransfereintrags in eine Waffenbesitzkarte übernommen, löst dies zur selben Zeit einen Zuständigkeitswechsel bezogen auf die Waffe im NWR aus -> die „im Erwerb befindliche Waffe“ wird im NWR gelöscht.

Die lokale Bearbeitung oder Löschung eines in der Waffenverwaltung geführten „Waffentransfereintrags“ hat keine Auswirkung auf die zentrale Komponente des NWR.


Warum sollten Sie die Funktion Waffentransfereinträge unbedingt verwenden?

-        Sie behalten jederzeit den Überblick zu allen im Erwerbsprozess befindlichen Waffen

-        Sie behalten jederzeit den Überblick zu allen verkauften, aber noch nicht ausgetragenen Waffen

-        Automatisch angelegte Waffentransfereinträge beschleunigen den Eintragungsprozess einer Waffe auf einer Erlaubnis. Es müssen nur noch wenige „Waffenfelder“ angepasst werden.

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