Alle Hinweismeldungen der Kategorie C (siehe dazu auch im Anhang dieses Handbuches) vom Typ "Erwerb einer Waffe / Waffenteil" oder "Überlassung einer Waffe / Waffenteil" erfordern Ihre Aufmerksamkeit.

Hierdurch ist ihre Behörde angehalten zu überprüfen, ob die in der Hinweismeldung gelistete Waffenüberlassung bzw. der Waffenerwerb

  • innerhalb der 14 tägigen Meldefrist erfolgt ist
  • der Inhaber bereits vorstellig war und die Meldung als "erledigt" markiert werden kann.

Sobald Sie eine solche Hinweismeldung im oberen Bereich der Maske markieren, erscheint neben der Schaltfläche [Als erledigt markieren] der zusätzliche Button [Waffentransfer anlegen].


Um die Einhaltung der Meldefrist überprüfen zu können, klicken Sie bitte auf den Button [Waffentransfereintrag anlegen]. In der nun erscheinenden Maske können Sie nochmals die den Waffenbesitzwechsel betreffenden Informationen einsehen und bei Bedarf mithilfe der Schaltfläche [Waffentransfereintrag erstellen] einen Waffentransfereintrag erzeugen. Der Waffentransfereintrag

  • kann über die Maske "Waffentransferkontrolle" der Waffenverwaltung auf seine Erledigung hin überprüft werden
  • kann, sobald der Waffenbesitzer vorstellig wird für eine schnellere Eintragung der Waffe als Prozessvorlage herangezogen werden

Weiterführende Informationen erhalten Sie im Leitfaden "Waffentransfereinträge anlegen und verwenden", welchen Sie im Kundenbereich unserer Internetseite herunterladen können.



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