Waffenaufbewahrungsbehältnisse werden aufgrund Ihrer Güte in eine Klassifikation eingestuft. Entsprechend der Klassifikation wurden vom Gesetzgeber maximal zur Lagerung erlaubte Lang- und Kurzwaffen, Munitionen und Kombinationen festgelegt. Die hieraus resultierenden erlaubten Lagerungskapazitäten werden im Condition WorkOffice mit den von der Person in Besitz befindlichen Lang- und Kurzwaffen und Munitionen abgeglichen. Für das vom Waffenbesitzer erworbene Aufbewahrungsbehältnis ist entsprechend der Vorlage (z.B. Rechnungsbeleg) die Klassifizierung zu wählen.

Im Feld „Nachweis“ sollte das Vorlagedatum z.B. des Rechnungsbeleges erfasst werden. Des Weiteren können Sie noch die "Verschlussart" des Waffenschranks hinterlegen.

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