Öffnen Sie über den Quickfinder die Person, zu der Sie einen Sachkundenachweis erfassen möchten und klicken Sie diese doppelt mit der linken Maustaste an, sodass sich der Navigator öffnet.


Neue Nachweise können über den Navigator hinzugefügt werden. Klicken Sie hierzu doppelt mit der linken Maustaste auf den Punkt „Sachkunde“ und bestätigen Sie die folgende Abfrage über die Schaltfläche [Ja].


Wählen Sie zunächst die zu erfassende „Nachweisart“ aus. Dies kann eine waffenrechtliche Sach- oder Fachkunde, jagdrechtliche Sachkunde oder eine sprengstoffrechtliche Fachkunde sein. Im Auswahlfeld „Nachgewiesen durch“ tragen Sie die Art des erbrachten Nachweises ein. Dies kann beispielsweise eine Sportschützenprüfung sein. Wurde die Prüfung bei einem ortsansässigen Verein oder Prüfer abgelegt, kann dieser im Feld „Nachgewiesen von“ hinterlegt werden. Mögliche Notizen können Sie im dafür vorgesehenen Feld „Bemerkungen“ erfassen.


Nachdem Sie alle gewünschten Daten in die Eingabemaske eingetragen haben, speichern Sie die Daten, indem Sie mit der rechten Maustaste in die Bildschirmmaske klicken und den Menüpunkt „Speichern“ auswählen. Wenn Sie die Aktion verwerfen und zur Registerkarte „Allgemein“ zurückkehren möchten, klicken Sie auf die Option [Abbrechen]. Die Optionen [Speichern] und [Abbrechen] stehen ihnen auch hier als alternative Schaltfläche in der oberen Menüleiste zur Verfügung.



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