Hinweis

Prüfen Sie zur Sicherheit Ihre Unterlagen. Häufig ist eine elektronische Antwort für Mitteilungen an das BZR nicht beantragt.

Einen Empfang und die darauf folgende Verarbeitung im BZR bestätigt Ihnen das Bundesamt für Justiz ebenfalls in elektronischer Form. Der Datenrücklauf erfolgt auf dem für die BZR Anfragen konfigurierten Übertragungsweg. Sofern der Datensatz anhand seiner Mitteilungs-ID in Ihrem Datenbestand zugeordnet werden konnte, füllt die Registerauskunft das Feld "Empfangsdatum" mit dem entsprechenden Inhalt aus der Rücklaufdatei.

Sollte die elektronische Rückübermittlung der Empfangsdaten durch Ihre Kopfstelle aus technischen Gründen nicht realisierbar sein, können Sie auch eine manuelle Empfangsbestätigung in Ihre Datenbank einpflegen. Klicken Sie dazu im Bereich "Mitteilungen" die gewünschte Person mit der rechten Maustaste an und wählen Sie dann aus dem Untermenü den Punkt "Manuelle Empfangsbestätigung erstellen" aus.


Geben Sie im Fenster "Manuelle Antwort" die Ihnen vom Bundesamt für Justiz mitgeteilten Daten ein und klicken Sie dann auf [OK].


In der Tabellenzeile ist abschließend Ihre Datumseingabe ersichtlich, der Eintrag erscheint in grüner Schriftfarbe.


  • No labels