Auch aus der Registerauskunft können eine oder mehrere Personen zur Warteschlange hinzugefügt werden. Dies ist besonders dann empfehlenswert, wenn Sie die in den "offenen Auskünften" befindlichen Einträge, zu denen keine Antwort durch das Register erfolgt ist, erneut prüfen möchten. Merken Sie alle Personen vor dem Löschen aus den "offenen Auskünften" vor, um eine exakte Liste der zu wiederholenden Arbeitsschritte abzubilden. Eine Ergänzung der Warteschlangenliste ohne den zuvor erläuterten Sachverhalt ist selbstverständlich auch möglich.

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