Mit Hilfe des Feldes „Datenaufbewahrungs bis“ können Sie eigenständig festlegen, zu welchem Zeitpunkt eine Personenakte mit allen verknüpften Erlaubnis- und Waffendaten aus Ihrem Datenbestand zu entfernen ist. Das Datumsfeld sollte in einem Schritt mit der Archivierung einer Personenakte in der Condition Waffenverwaltung gepflegt werden. Die Vergabe eines Datum im Zeitraum (20 Jahre oder mehr) erfolgt nicht automatisch und ist fallbezogen zu bestimmen.


Öffnen Sie dazu eine Person über den Quickfinder oder anhand der zuvor beschriebenen Methode aus dem Fenster „Aktenarchiv“ heraus. Wechseln Sie auf die Reiterkarte „Personendaten“ und versetzen Sie die Maske über die rechte Maustaste -> „Datensatz bearbeiten“ in den Bearbeitungsmodus.

Im unteren Maskenabschnitt finden Sie neben weiteren Statusfeldern der Person das Eingabefeld „Datenaufbewahrung bis“. Tragen Sie hier das gewünschte Löschdatum zur Person ein und speichern Sie den Datensatz ab. Die markierten Personen können anschließend mit Hilfe der Funktion „Aktenarchiv“ aufgelistet und bei Bedarf aus der Datenbank des ÖWS sowie des NWR entfernt werden.

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