Verzieht ein Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis in den Bereich Ihrer behördlichen Zuständigkeit, erhalten Sie über das Nachrichtensystem des Nationalen Waffenregisters einen Datenaktualisierungshinweis (DAH), welcher auf den Umzug der Person verweist. Ist die Person noch nicht in Ihrem lokalen Datenbestand vorhanden, wird ein neuer Datensatz während des Zuständigkeitswechsels erzeugt. Darüber hinaus führt die Condition Waffenverwaltung einen Vergleich von lokalen und den im NWR geführten Daten durch (Familienname, Vorname, Geburtsdatum) und bietet Ihnen bei einem Treffer die Möglichkeit der Datenzusammenführung an.

Hinweis

Verwenden Sie bitte immer die Funktion "Zuständigkeitswechsel", wenn ein Waffenbesitzer im Nationalen Waffenregister (NWR) geführt wird. Legen Sie den Datensatz mit all seinen Erlaubnissen und evtl. vorhandenen Waffen nicht doppelt im NWR an.


Öffnen Sie zunächst die [NWR Suche] über die Schaltfläche aus der oberen Menüleiste der Waffenverwaltung heraus.


Sofern Ihnen der Name des Waffenbesitzers bekannt ist, tragen Sie die Daten in den entsprechenden Feldern der NWR Suche ein und klicken anschließend auf [Suche starten]. Alternativ verwenden Sie die "NWR ID" aus dem DAH, welcher Ihnen per Email zugegangen ist.
Zum Öffnen des "NWR Navigators" klicken Sie dann doppelt mit der linken Maustaste auf die gewünschte Person in der unterhalb befindlichen Suchergebnistabelle.


In der sich öffnenden Personenansicht des NWR Navigators, können Sie neben den Personendaten selbst auch die aktuell zuständige Waffenbehörde, sowie die allgemeine Zuständigkeit anhand eines roten oder grünen Punktes in der oberen linken Ecke der Maske einsehen.

Nur bei einer nicht gegebenen waffenrechtlichen Zuständigkeit im NWR kann die Funktion [Zuständigkeitswechsel] mithilfe der gleichnamigen Schaltfläche im linken Bereich der Maske ausgelöst werden. Um die Funktion auszulösen, klicken Sie den Button mit der linken Maustaste an.


Es erscheint eine Hinweismeldung, welche die durch den Zuständigkeitswechsel durchgeführten Aktionen auflistet. Klicken Sie auf [Ja] um mit dem Zuständgkeitswechsel fortzufahren.


Abgleich mit lokalen Personen

Die Waffenverwaltung prüft nun anhand des ermittelten Familiennamens, Vornamens und Geburtsdatums, ob eine lokale Person bereits in aktiver Form, bspw. als Inhaber eines Jagdscheines oder einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis existiert.


Um doppelte Personendatensätze im lokalen Bestand zu vermeiden, sollten Sie bei einem entsprechenden Treffer die gewünschte Person unter "Personen im Datenbestand" selektieren und anschließend den Basisdatensatensatz über [Person auswählen] bestätigen. Der Zuständigkeitswechsel führt dann alle waffenrechtlichen Erlaubnisse aus dem NWR mit den lokal erfassten Bestandsdaten zusammen.

Sollten die aufgezeigten lokalen Treffer nicht mit der im NWR geführten Person übereinstimmen klicken Sie auf [Auswahl überspringen] um einen neuen lokalen Datensatz zu erzeugen.


Der eigentliche Zuständigkeitswechsel im NWR beginnt. Die durchgeführten Aktivitäten werden Ihnen durch die bereits bekannte Maske "Verbindung mit dem NWR Server wird hergestellt" visualisiert. Je nach Anzahl der im NWR geführten waffenrechtlichen Datensätze kann der Vorgang mehrere Minuten in Anspruch nehmen.


Ein erfolgreicher Zuständigkeitswechsel wird Ihnen durch die nachfolgende Meldung bestätigt.


Der in der oberen linken Ecke des NWR Navigatorfensters befindliche rote Punkt, sollte nun als grüner Punkt für eine gegebene waffenrechtliche Zuständgkeit dargestellt werden.


Wenn die Person im Rahmen des Prozesses bereits als lokale Person erkannt wurde, kontrollieren Sie bitte zusätzlich, ob neben dem lokal erfassten bspw. Jagdschein ebenfalls die waffenrechtliche Erlaubnisse, sowie eine "NWR ID" im Navigator der Waffenverwaltung ersichtlich sind.


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