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Wird der Status  einer waffenrechtlichen Erlaubnis von "Erteilt" auf einen inaktiven Status geändert, bspw. auf den Wert "Widerrufen", sollte auf Bitten der Fachlichen Leitstelle des NWR nach Möglichkeit auch ein Enddatum für den Gültigkeitszeitraum der Erlaubnis gesetzt und an das NWR übertragen werden.

Ändern Sie hierzu im ersten Schritt den Status der Erlaubnis auf den gewünschten Wert ab - hierzu muss die Maske zuerst über einen Klick mit der rechten Maustaste in den Bearbeitungsmodus versetzt werden. Speichern Sie nun ihre Änderungen ab.


Wechseln Sie anschließend auf den Reiter "Verlängerungen" bzw. "Gültigkeitszeiträume", klicken Sie doppelt auf zu bearbeitenden Zeitraum und tragen Sie im Feld "Ende" das mit dem Verwaltungsakt übereinstimmende Enddatum der Erlaubnis ein. Speichern Sie ihre Eingaben über die Schaltfläche [OK].


Betroffene Statuswerte sind

NwrIdNwrWertNwrBemerkungWert
6Widerrufen§ 45 Absatz 2 und 3 WaffGWiderrufen
7Zurückgenommen§ 45 Absatz 1 WaffGZurückgenommen
9AufgehobenBetrifft Fälle, in denen nicht "widerrufen" oder "zurückgenommen" wurde, im Wesentlichen für Waffenverbote.Aufgehoben
10Anderweitig aufgehoben§ 43 Absatz 2 VwVfG; Beispiele: Aufhebung der Erlaubnis im Widerspruchsverfahren (§§72, 73 VwGO). Gerichtliche Kassation der Erlaubnis (§ 113 Absatz 1Satz 1 VwGO)Anderweitig aufgehoben
11Durch Zeitablauf erledigt§ 43 Absatz 2 VwVfG(Beispiele: Befristungen von Erlaubnissen nach § 9 Absatz2 WaffG. Befristungen von Waffenverboten nach § 36 Absatz 2 VwVfG).Durch Zeitablauf erledigt
12Auf andere Weise erledigt§ 43 Absatz 2 VwVfG; dieser Tatbestand umfasst zwar auch den Verzicht; der Verzicht soll aber differenziert und eigenständig abgebildet werden (Codes 13 und 14)Antragsrücknahme nach Erteilung der Erlaubnis, aber vor Unanfechtbarkeit des Verwaltungsaktes u.a.Auf andere Weise erledigt
13Erlaubnis während eines Widerrufs-/Rücknahmeverfahrens durch Verzicht erledigtDer Erlaubnisinhaber erklärt den Verzicht während eines laufenden Widerrufs-/Rücknahmeverfahrens.Erlaubnis während eines Widerrufs-/Rücknahmeverfahrens durch Verzicht erledigt
14Erlaubnis außerhalb eines Widerrufs-/Rücknahmeverfahrens durch Verzicht erledigtDer Erlaubnisinhaber erklärt den Verzicht unabhängig von einem Widerrufs- oder Rücknahmeverfahren.Erlaubnis außerhalb eines Widerrufs-/Rücknahmeverfahrens durch Verzicht erledigt
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