Die nachfolgend beschriebenen Konfigurationsschritte beziehen sich auf die ab Mitte September 2021 im Bundesland Baden-Württemberg verfügbare verfügbaren Schnittstelle zu OSiP V2, welche den Waffen-, Jagd- und Sprengstofbehörden eine Regelabfrage bei der Polizei und dem Verfassungsschutz ermöglicht.
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Beachten Sie bitte, dass das auf dem Screenshot abgebildete Transferverfahren WebDav WebDAV nicht zwingend zu hinterlegen ist. Diese Einstellung ist abhängig von der bei Ihnen genutzten Übertragungskopfstelle für BZR und ZStV-Daten, bspw. bei der komm.one. |
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Bei Fragen zu den OSiP-Zugangsdaten wenden Sie sich bitte per Mail an folgende E-Mail-Adresse: bis 17.09.2021: benjamin.altmann@bitbw.bwl.de
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