Verzieht eine Person, können Sie dieser mit Hilfe des Umzugsprozesses eine neue Adresse zuordnen. Dabei erfolgt anhand des Kreis-Gemeindeschlüssels (KGS) der neu hinzugefügten Hauptwohnung eine automatische Prüfung der behördlichen Zuständigkeit. 

Um eine Person verziehen zu lassen, öffnen Sie zuerst den zu bearbeitenden Personendatensatz in der Ansichtsmaske "Adressen". Klicken Sie dann mit der linken Maustaste auf die Schaltfläche [Umzug].


Tragen Sie im nachfolgenden Fenster das Auszugsdatum und die neue Hauptwohnung der Person ein. Näheres zu den einzelnen Datenfeldern der Adressmaske entnehmen Sie bitte dem Artikel "Adressen hinzufügen" und fahren Sie über den Button [OK] mit der Aktion fort. Um den Prozess abzubrechen, klicken Sie auf [Abbrechen].


Die neue Adresse innerhalb oder außerhalb Ihrer Zuständigkeit wird als "Primäradresse" im Bestand von WorkOffice gespeichert und fortan z.B. als Korrespondenzadresse von weiteren Funktionen verwendet.

Sofern sich die neue Anschrift in der eigenen Zuständigkeit befindet, wird in der Condition Jagdverwaltung kein neuer Adressdatensatz erzeugt. Die Umzugsfunktion aktualisiert in diesem Zusammenhang den bereits bestehenden Adressdatensatz.



Ist eine Person aus Ihrer Zuständigkeit verzogen, versetzen Sie bitte die Personenmaske in den Bearbeitungsmodus und kennzeichnen den Datensatz auf dem Reiter "Personendaten" als "Akte versendet". Wählen Sie im rechts davon befindlichen Feld "Waffe Akte gesendet an" die nun zuständige Behörde aus und Speichern Sie Ihre Eingaben ab.

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