Gelegentlich besitzt eine Person Eintragungen im Bundeszentralregister, welche für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis keine weitere Bedeutung haben. Damit Sie bei Ausstellung einer waffenrechtlichen Erlaubnis nicht jeden Überprüfungsdatensatz erneut bis in Detail sichten müssen, können Sie auf der Karteikarte "Vermerke" einen Eintrag erstellen, der Sie und anderen Sachbearbeiter bei einer schnellen Entscheidungsfindung unterstützt. Beachten Sie aber, dass die Vermerke nach einer neuen Regelüberprüfung möglicherweise manuell nachbearbeitet werden müssen.

Um das Feld "Überprüfungsvermerke" freizuschalten, müssen Sie sich im Bearbeitungsmodus der Personenmaske befinden.


Setzen Sie ein Häkchen bei "Unzuverlässig", wenn die über die Condition Registerausknft empfangenen Antworten von BZR/ZStV/Polizei oder LfV die Erteilung einer Erlaubnis ausschließen bzw. wenn diese Ihrem Ermessen nach eine solche Erteilung nicht möglich machen.

Alle Sachbearbeiter erhalten dann beim Öffnen der Person im Personennavigator bzw. in der Personenmaske eine Hinweismeldung auf vorhandene Überprüfungsvermerke.

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