Mitteilungen an das Bundeszentralregister
Aufnahme von neuen Katalogwerten zur Übermittlung von Entscheidungen nach Waffengesetz, Sprengstoffgesetz oder Bundesjagdgesetz (§ 10 Abs.1 Nr. 3 BZRG), bspw. "Untersagung des Besitzes und Erwerbs von Waffen, deren Erwerb nicht der Erlaubnis bedarf"
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