Zusätzlich kann der Aufbewahrungsort als „unbewohnt“ ausgewiesen werden. Wird die Auswahl „unbewohnt“ getroffen, wird die zur Lagerung erlaubte Anzahl der Waffen am unbewohnten Aufbewahrungsort in Abhängigkeit der Behältnisse automatisch festgelegt.

Nur bei einem Behältnis der Spezifikation DIN/EN-1 wird die zur Lagerung erlaubte Anzahl von Waffen auf drei Stück gesetzt. Alle anderen Behältnisse sind für die Lagerung an unbewohnten Orten nicht erlaubt und werden in der Prüfung mit null – zur Lagerung erlaubte Waffen, berechnet.

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