Im Bereich „Status“ sieht man die Grunddaten zum Abschussplan. Ebenfalls werden hier die Eingaben zum „Einvernehmen Eigentümer“, „Einvernehmen Hegegemeinschaft“ und zum „Wildschaden“ getätigt.



Bevor Einzelabschusspläne über dieses Portal beantragt werden muss das Einvernehmen zu den beantragten Abschusszahlen von der Jagdgenossenschaft bzw. Eigenjagdbesitzer dem Jagdausübungsberechtigten vorliegen. Erst dann darf der Abschussplan online mit „Einvernehmen Eigentümer“ mit „ja“ ausgewählt werden. Einvernehmen der Hegegemeinschaft für Rot- und Damwild bei Einzelabschussplänen sollte immer vor Beantragung eines Abschussplanes eingeholt werden, sonst verzögert sich die Genehmigung des Einzelabschussplanes unnötig, da die zuständige Jagdbehörde im Nachhinein eine Stellungnahme der zuständigen Hegegemeinschaft einholen muss.

Wird „Erhöhter Wildschaden“ mit „Ja“ angegeben, so ist damit der Wildschaden im Wald (§ 4 Abs. 1 BbJagdDV) gemeint. Damit kann der Mindestabschuss für weibliches Rot- und Damwild beantragt werden.



  • No labels