Beim ersten Aufruf dieser Maske sind die Felder „BKZ (Behördenkennzeichen) der anfragenden Behörde“ sowie „Kennzeichen der übermittelnden Stelle“ leer. Diese beiden Felder müssen zwingen gefüllt werden, da ohne die beiden Kennziffern keine eindeutige Zuordnung, Bearbeitung und Rückübermittlung durch das Bundeszentralregister erfolgen kann.

Behördenkennziffer (BKZ)

Die Behördenkennziffer (BKZ) erhalten Sie beim Bundesamt für Justiz (BfJ). In der Regel handelt es sich bei dieser Nummer um eine fünfstellige Zeichenfolge, bspw. "B1234".

Kennzeichen der übermittelnden Stelle

Das „Kennzeichen der übermittelnden Stelle“ wird Ihnen entweder direkt durch das BfJ zugewiesen (bei Direktübertragung der Daten) oder muss alternativ bei Ihrer Datenübermittlungskopfstelle erfragt werden.

Ablageverzeichnis

Das Ablageverzeichnis kann für jedes Ausgabeprofil individuell eingestellt werden. Dies ist in der Regel aber nicht notwendig, so dass sie den voreingestellten Exportpfad, welchen Sie bereits über den Punkt "Pfadeinstellungen" definiert haben, übernehmen sollten.

Dateinamen

Der Name der Ausgabedatei setzt sich aus dem Dateinamen, der laufenden Nummer und der Formatierung zusammen, kann aber auch mit einer sich immer wiederholenden Zeichenfolge erzeugt werden.

 


Beispiel

Dateiname: BQ        lfd. Nr.: 1     Formatierung: 00000          -> BQ00001

Dateiname: BZR.txt  lfd. Nr.: 255  Formatierung: 00000          -> BZR00255.txt


 

Über die Auswahlfelder "Daten in einer schon vorhandenen Datei überschreiben" bzw. "..anhängen", können Sie bestimmen, wie die Registerauskunft sich bei der Ausgabe neuer Regelüberprüfungen verhalten soll. Alternativ können Sie eine Datei mit einer bei jeder Anfrage eindeutigen Zeichenfolge erstellen. Erfragen Sie die gewünschte Vorgehensweise bei Ihrer EDV oder dem für Sie zuständigen Rechenzentrum.

Die laufende Nummer wird nach überschreiten des Zählers (Hessen) automatisch auf 0 zurückgesetzt.


Erweitert

Mit Hilfe der Schalfläche "Erweitert", können Sie für die Abfragen des Waffen- und Jagdrechts jeweils ein eigenes Behördenkennzeichen sowie ein Kennzeichen der übermittelnden Stelle hinterlegen. Die Auswahl erfolgt hierbei im Feld "Art der Behörde". Die von Ihnen eingetragenen Kennzeichen werden dann bei der Datenabfrage anhand des Verwendungszwecks WXX bzw. JXX automatisch in die Exportdateien geschrieben.


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