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Soll die Nachberichtspflicht des Verfassungsschutzes für eine Person in Ihrer Zuständigkeit enden, muss die offene oder beantwortete Auskunft über die Registerauskunft gelöscht werden. Hierdurch wird automatisch eine elektronische Löschmitteilung an den Server des Verfassungsschutzes übermittelt und die Person im zentralen System für weitere Nachrichten deaktiviert.

Die hier beschriebene Vorgehensweise kann mit den OSiP-Abfrageprofilen sowie den XML-basierten Abfrageprofilen in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt umgesetzt werden. Für alle Anfragen, die mit einer CSV-Datei übermittelt wurden, müssen manuelle Löschanforderungen an den Verfassungsschutz versendet werden.

Um eine Anfrage zu löschen markieren Sie die gewünschte Person in der entsprechenden Übersichtstabelle, klicken diese mit der rechten Maustaste an und wählen hier [Datensatz entfernen].


Bestätigen Sie die darauf folgende Meldung bitte mit [Ja], wenn Sie den Vorgang fortsetzen möchten.


Trotz der Löschung des Anfragedatensatzes ist das Datum der Anfrage/Antwort weiterhin für evtl. folgende Regelüberprüfungen bei einer Person protokolliert.

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