In einigen Fällen kann es möglich sein, dass eine Anfrage beim Bundeszentralregister nicht automatisch beantwortet werden kann. Das BZR meldet dann in einer Art "Statusmeldung" zurück, dass die Bearbeitung manuell erfolgen muss und der Vorgang sich voraussichtlich um einige Zeit verzögert. Des Weiteren wird der Erhalt eines „Polizeilichen Auskunftsersuchens (WZP)“ durch das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) mit einer Empfangsbestätigung (Status=EB) quittiert. Nach dem Einlesen einer solchen Antwortdatei, wird das Datum des Datenerhalts durch das BLKA in das Feld „Empfangsdatum“ geschrieben.

Bestätigte Datensätze werden durch die Registerauskunft „Grün“ dargestellt. Die Empfangsbestätigung hat keine Auswirkung auf den Status der Auskunft, welcher zu diesem Zeitpunkt immer noch „offen“ ist. Fragen Sie die Person bitte nicht erneut an.

  • No labels