Die Abgabe zur Vernichtung einer Waffe an eine zuständige Landesbehörde bzw. die Vernichtung durch einen zugelassenen Waffenhändler oder Waffenhersteller muss über eine Aktivität an das NWR gemeldet werden. Vernichtete Waffen können nicht mehr für einen Erwerbs- oder Überlassungsvorgang herangezogen werden.
Fügen Sie die erforderlichen Schritte hinzu:
Öffnen Sie die mit der Waffe verknüpfte Waffenbesitzkarte in der Condition Waffenverwaltung und navigieren Sie dort auf die Karteikarte „Waffen“.
Markieren Sie die zu verschiebende Waffe mit der linken Maustaste und klicken Sie anschließend auf die Schaltfläche [Aktivitäten].
Es öffnet sich die Maske "Vernichtung einer Waffe/Waffenteil". Geben Sie hier das korrekte Vernichtungsdatum an und tragen Sie optional einen Vernichter, bspw. einen Waffenhändler ein.
Bestätigen Sie ihre Angaben mit [OK].
Das Vernichten kann nicht über die Aktivitäten storniert werden. Eine fälschlicherweise vernichtete Waffe muss in der Waffenmaske geöffnet werden. Wechseln Sie dann auf den Reiter "Status, Erwerb und Überlassung" und ändern Sie den Status auf "Im Besitz - Inland". |
Waffenverwaltung
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