Verwenden Sie das in der Condition Waffenverwaltung enthaltene Waffendatenblatt, um einer Person ihren aktuellen Waffenbestand sowie alle für den zukünftigen Waffenerwerb bzw. eine Waffenüberlassung notwendigen Waffen(teil)-NWR IDs mitzuteilen.
Das Waffendatenblatt enthält keine Details zur Person bzw. einer waffenrechtlichen Erlaubnis, sondern ausschließlich Informationen zur Waffe und der darin verbauten Waffenteile und kann somit ohne die Verletzung des Datenschutzes zwischen den Waffenbesitzern ausgetauscht werden.

Sofern Sie unseren optionalen DataMatrixCode erworben haben, werden die Informationen für den Waffenhändler- oder hersteller auch in elektronisch lesbarer Form - vergleichbar mit einem QR-Code - auf dem Waffendatenblatt abgebildet.

Das Waffendatenblatt eignet sich daher insbesondere für die Weitergabe an

Öffnen Sie zum Erstellen eines Waffendatenblatts bitte zunächst den "Personennavigator", wechseln Sie in den Unterabschnitt "Waffenbesitzkarte" und klicken Sie hier auf den gewünschten Waffen(teil)eintrag (siehe Screenshot).


Klicken Sie nun auf das in der oberen Menüleiste befindliche Druckersymbol. Wählen Sie aus der Liste der verfügbaren Druckvorlagen das "Waffendatenblatt" und klicken Sie anschließend auf [Drucken] um den Druckvorgang direkt zu starten oder auf [Seitenansicht], um die im Stammdatenblatt enthaltenen Daten zunächst in einer Druckvorschau zu überprüfen.



Bei Auswahl der "Seitenansicht" erscheint ein Statusfenster, welches die erzeugten bzw. noch zu erstellenden Seiten des Datenblattes aufzeigt.


Lösen Sie den Druckvorgang aus, indem Sie die oben links befindliche Schaltfläche [Drucken] betätigen.



Das Waffendatenblatt kann überdies auch direkt aus der Waffenbesitzkartenmaske heraus erzeugt werden. In diesem Bereich ist es zusätzlich möglich, mehr als eine Waffe in den Druck des Stammdatenblattes einzubeziehen. Markieren Sie hierzu die gewünschten Waffeneinträge auf dem Reiter "Waffen" der Waffenbesitzkarte und klicken Sie anschließend auf das Druckersymbol in der oberen Menüleiste.


Alle Informationen zu unserem Personenstammdatenblatt bzw. dem Waffendatenblatt finden Sie im über unseren Kundenbereich verfügbaren Handbuch unter https://www.condition.de/?ddownload=14830

Vorteile durch die Einbindung des DataMatrix-Codes in die Stammdatenblätter

Generelle Information zum DataMatrix-Code

Hinter dem DataMatrix-Code (ähnlich QR-Code) sind die wichtigsten Daten zu einem Datensatz im Nationalen Waffenregister hinterlegt, die auf dem entsprechenden Stammdatenausdruck zu sehen sind.

Der DataMatrix-Code enthält folglich u.a.

  • Personen-ID (P-ID)
  • Erlaubnis-ID (E-ID)
  • Daten zur Waffe (W-ID, ggf. T-ID sowie Waffentypfeingliederung, Kaliber etc.) nach XWaffe-Standard

Der Code kann per App (z.B. xeSecure) – bei entsprechender Einbindung aber auch mittels eines Handscanners – ausgelesen werden.


Vorteile für die Waffenbehörden

Ist auf dem Stammdatenblatt kein DataMatrix-Code hinterlegt, muss der gewerbliche Erlaubnisinhaber die Daten händisch erfassen, was eine große Fehlerquelle durch Vertippen birgt, denn er hat keine Leserechte im Nationalen Waffenregister.

Werden Vertipper mitgemeldet, entsteht eine NWR-II-Fehlermeldung, die zwischen Waffenlizenzinhaber und der jeweiligen Waffenbehörden abgeglichen werden muss. Dies bringt einen hohen Verwaltungsaufwand (Rücksprache, Abgleich, Korrektur) mit sich.

Erfasst der Händler die Daten mittels des DataMatrix-Codes so

  • wird eine korrekte Meldung übermittelt
  • muss kein Abgleich der Daten erfolgen
  • muss keine Korrektur der Daten erfolgen
  • kann die Meldung direkt verarbeitet werden
  • ergibt sich eine große Zeitersparnis in der Waffenbehörde
  • schleichen sich keine fehlerhaften Daten im Nationalen Waffenregister ein

Der DataMatrix-Code ist in einigen elektronischen Waffenhandelsbüchern bzw. Warenwirtschaftssystemen bereits integriert und auf den Ausdrucken vorhanden, die Käufer einer Waffe vom Waffenfachhändler für die Behörden zum Eintrag in die Waffenbesitzkarte erhalten.


Vorteile für gewerbliche Erlaubnisinhaber nach § 21 WaffG

Gewerbliche Erlaubnisinhaber haben keine Leserechte im Nationalen Waffenregister. Um Ihre Meldepflicht erfüllen zu können, muss Sie daher bei

  • Ankauf einer Waffe vom WBK-Inhaber
  • Reparaturen an wesentlichen Teilen
  • Reparaturen, die länger als 1 Monat dauern

alle Daten der Stammdatenblätter (also zum Kunden und der Waffe) händisch erfassen.

Ist auf dem Stammdatenblatt ein DataMatrix-Code integriert, so kann der gewerbliche Erlaubnisinhaber diesen einscannen und

  • die Daten in wenigen Sekunden in sein elektronisches Waffenhandelsbuch/seine Warenwirtschaft integrieren
  • er spart sehr viel Zeit,
  • es werden Fehler durch z.B. Tippfehler vermieden.

Viele Waffenhersteller, Waffenfachhändler und Büchsenmacher werden ab dem 01.09.2020 den elektronischen Datenaustausch via DataMatrix-Code untereinander bereits nutzen. Auch bei einigen Waffenbehörden wurde dieser Code bereits in den Stammdatenausdrucken integriert.

Quelle: Verband der deutschen Büchsenmacher, Schreiben vom 28.07.2020, Vorteile durch die Einbindung des DataMatrix-Codes in die Stammdatenblätter.