Gemäß § 4 Abs. 4 WaffG hat die zuständige Behörde das Fortbestehen des Bedürfnisses bei Inhabern einer waffenrechtlichen Erlaubnis alle fünf Jahre erneut zu überprüfen. Um dieser Pflicht nachkommen zu können ist es notwendig, die Bedürfnisnachweise aller Personen im Bestand der Waffenverwaltung zu erfassen und zu pflegen.

Um die erstmalig durch eine Person erworbene Waffe nach dem Bedürfnisgrund "Sportschütze" zu ermitteln, sollte die untenstehende Auswertung in die erweiterte Suche der Condition Waffenverwaltung importiert werden.

Im Suchergebnis finden Sie in der Spalte "Erwerbsdatum"