Bei einer Salutwaffe handelt es sich um eine eintragungspflichtige Waffe. Hierzu ist der Besitzer der Waffe auf seine Zuverlässigkeit hin zu überprüfen. Die Salutwaffe ist nach Bearbeitung des Antragsverfahrens auf einer Waffenbesitzkarte einzutragen.
Details zu den rechtlichen Hintergründen entnehmen Sie bitte dem Leitfaden “XWaffe 2.2 -leicht gemacht V1.2”, welcher über die Internetseite der Fachlichen Leitstelle (www.nwr-fl.de/) des NWR bezogen werden kann.
Informationen zur Angabe der Kaliberwerte finden Sie hier: Wann ist ein Kaliberwert im NWR anzugeben und welcher wäre der richtige?
Die Eintragung einer Salutwaffe erfolgt in Condition WorkOffice analog zur bekannten Erfassungsweise einer Waffe.
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