Gemäß § 4 Abs. 4 WaffG hat die zuständige Behörde das Fortbestehen des Bedürfnisses bei Inhabern einer waffenrechtlichen Erlaubnis alle fünf Jahre erneut zu überprüfen. Um dieser Pflicht nachkommen zu können ist es notwendig, die Bedürfnisnachweise aller Personen im Bestand der Waffenverwaltung zu erfassen und zu pflegen.

Zur Ermittlung der erstmals durch eine Person nach dem Bedürfnisgrund "Sportschütze" erworbene Waffe, sollte die untenstehende Auswertung in die erweiterte Suche der Condition Waffenverwaltung importiert werden. Um die Suche herunterzuladen, klicken Sie auf das unter diesem Text befindliche Symbol:


Um eine Suche zu importieren, klicken Sie mit der rechten Maustaste auf den Ordner "Benutzerdefinierte Suchen" bzw. "Öffentliche Suchen. Wählen Sie aus dem Untermenü den Punkt "Importieren (Datei)" aus.


Im darauffolgenden Dateiauswahldialog wählen Sie die heruntergeladene XML-Suchdatei auf Ihrer Festplatte aus und klicken auf [[Öffnen].


Markieren Sie jetzt die neu importierte Suche und klicken Sie im rechten Bereich der Maske auf den Button [Suche starten]. Verwenden Sie das Suchergebnis als Grundlage zur Erfassung der Bedürfnisnachweise und den damit verbundenen Gültigkeitszeiträumen, aus denen Sie zukünftig eine erneute Überprüfung der Person ableiten können.


Öffnen Sie nun nacheinander den Personennavigator der im Suchergebnis enthaltenen Personen.

Klicken Sie doppelt auf das Navigatorelement "Bedürfnisnachweise" und bestätigen Sie die darauffolgende Abfrage mit [Ja].


Wählen Sie im Feld Bedürfnisgrund einen zutreffenen Bedürfnisgrund aus der Liste aus. Unter Nachgewiesen durch hinterlegen Sie die Art der regelmäßigen Nachweiserbringung.

Im Bereich Gültig von und Gültig bis tragen Sie den Gültigkeitszeitraum des Bedürfnisnachweis ein.


Zur Ermittlung der zukünftigen Fälligkeiten verwenden Sie die in der Erweiterten Suche hinterlegten Auswertungen "eingetragene Bedürfnisnachweise für relevante Personen" oder "Bedürfnisnachweise (max. gültig bis)".