Die Condition Einwohnerwesenschnittstelle unterstützt Sie dabei, Personen die ihre erste waffenrechtliche/sprengstoffrechtliche Erlaubnis erhalten haben bzw. Personen denen die letzte waffenrechtliche/sprengstoffrechtliche Erlaubnis entzogen wurden, in einem vordefinierten Dateiformat an Ihr Einwohnermeldeamt zu übersenden (gemäß § 44 Waffengesetz und gemäß § 39a Sprengstoffgesetz). Zur Auswahl stehen dabei die Exportprofile für die gängigen EWO-Systeme "HSH MESO", "OK.EWO" und "ekom21 Pamela". Sollten die in Ihrem Zuständigkeitsbereich ansässigen Gemeindeverwaltungen unterschiedliche Einwohnermeldewesen-Programme einsetzen, können diese ebenfalls, mit einer nach Kreisgemeindeschlüsseln getrennten Konfiguration, beliefert werden.

Um die Einwohnerwesenschnittstelle aufzurufen, klicken Sie den unten rechts in der Windows-Taskleiste befindlichen "WorkOffice Schnellstartwürfel" mit der linken Maustaste an und wählen dann den Optionspunkt "Condition Einwohnerwesenschnittstelle" aus. Alternativ verwenden Sie den unter "Start -> Programme -> Condition WorkOffice XP" befindlichen Eintrag.

Wann werden Datensätze exportiert?

  • bei der erstmaligen Erteilung einer waffenrechtlichen/sprengstoffrechtlichen Erlaubnis,
    • Das Enddatum der Gültigkeit ist 0 oder liegt in der Zukunft und der Erlaubnisstatus lautet "Erteilt"

  • bei Verlust aller waffenrechtlichen/sprengstoffrechtlichen Erlaubnisse einer Person (nicht mit dem AKDB-Profil),
    • Das Enddatum der Gültigkeit ist 0 oder liegt in der Vergangenheit und der Erlaubnisstatus lautet nicht "Erteilt"

Welche Datensatztypen werden einbezogen?

  • Standard-Waffenbesitzkarten
  • Waffenbesitzkarten für Sportschützen
  • Waffenbesitzkarten für Sammler
  • Waffenbesitzkarten für Sachverständige
  • Waffenbesitzkarten für Vereine
  • Ersatzbescheinigungen für Waffenbesitzkarten
  • Waffenscheine
  • Ersatzbescheinigungen für Waffenscheine
  • Kleine Waffenscheine
  • Europäische Feuerwaffenpässe
  • Munitionserwerbsscheine

  • Erlaubnis nach §7 des Sprengstoffgesetzes
  • Erlaubnis nach §17 des Sprengstoffgesetzes
  • Erlaubnis nach §20 des Sprengstoffgesetzes
  • Erlaubnis nach §27 des Sprengstoffgesetzes
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Nicht übermittelt werden Anträge auf erstmalige Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis im örtlichen Zuständigkeitsbereich einer Waffenbehörde.

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