Die Condition Einwohnerwesenschnittstelle unterstützt Sie dabei, Personen die ihre erste waffenrechtliche/sprengstoffrechtliche Erlaubnis erhalten haben bzw. Personen denen die letzte waffenrechtliche/sprengstoffrechtliche Erlaubnis entzogen wurden, in einem vordefinierten Dateiformat an Ihr Einwohnermeldeamt zu übersenden (gemäß § 44 Waffengesetz und gemäß § 39a Sprengstoffgesetz). Zur Auswahl stehen dabei die Exportprofile für die gängigen EWO-Systeme "HSH MESO", "OK.EWO" und "ekom21 Pamela". Sollten die in Ihrem Zuständigkeitsbereich ansässigen Gemeindeverwaltungen unterschiedliche Einwohnermeldewesen-Programme einsetzen, können diese ebenfalls, mit einer nach Kreisgemeindeschlüsseln getrennten Konfiguration, beliefert werden.
Um die Einwohnerwesenschnittstelle aufzurufen, klicken Sie den unten rechts in der Windows-Taskleiste befindlichen "WorkOffice Schnellstartwürfel" mit der linken Maustaste an und wählen dann den Optionspunkt "Condition Einwohnerwesenschnittstelle" aus. Alternativ verwenden Sie den unter "Start -> Programme -> Condition WorkOffice XP" befindlichen Eintrag.
Wann werden Datensätze exportiert?
- bei der erstmaligen Erteilung einer waffenrechtlichen/sprengstoffrechtlichen Erlaubnis,
Das Enddatum der Gültigkeit ist 0 oder liegt in der Zukunft und der Erlaubnisstatus lautet "Erteilt"
- bei Verlust aller waffenrechtlichen/sprengstoffrechtlichen Erlaubnisse einer Person (nicht mit dem AKDB-Profil),
- Das Enddatum der Gültigkeit ist 0 oder liegt in der Vergangenheit und der Erlaubnisstatus lautet nicht "Erteilt"
Welche Datensatztypen werden einbezogen?
- Standard-Waffenbesitzkarten
- Waffenbesitzkarten für Sportschützen
- Waffenbesitzkarten für Sammler
- Waffenbesitzkarten für Sachverständige
- Waffenbesitzkarten für Vereine
- Ersatzbescheinigungen für Waffenbesitzkarten
- Waffenscheine
- Ersatzbescheinigungen für Waffenscheine
- Kleine Waffenscheine
- Europäische Feuerwaffenpässe
- Munitionserwerbsscheine
- Erlaubnis nach §7 des Sprengstoffgesetzes
- Erlaubnis nach §17 des Sprengstoffgesetzes
- Erlaubnis nach §20 des Sprengstoffgesetzes
- Erlaubnis nach §27 des Sprengstoffgesetzes
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Nicht übermittelt werden Anträge auf erstmalige Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis im örtlichen Zuständigkeitsbereich einer Waffenbehörde.