Gemäß § 4 Abs. 4 WaffG hat die zuständige Behörde das Fortbestehen des Bedürfnisses bei Inhabern einer waffenrechtlichen Erlaubnis alle fünf Jahre erneut zu überprüfen. Um dieser Pflicht nachkommen zu können ist es notwendig, die Bedürfnisnachweise aller Personen im Bestand der Waffenverwaltung zu erfassen und zu pflegen.
Zur Ermittlung der erstmals durch eine Person nach dem Bedürfnisgrund "Sportschütze" erworbene Waffe, sollte die untenstehende Auswertung in die erweiterte Suche der Condition Waffenverwaltung importiert werden.
Im Suchergebnis finden Sie in der Spalte "Erwerbsdatum" das für den Bedürfnisnachweis zu verwendende "Gültig von" Datum. Dieses muss später in die Nachweismaske übertragen werden.
Öffnen Sie nun nacheinander den Personennavigator der im Suchergebnis enthaltenen Personen.
Klicken Sie doppelt auf das Navigatorelement "Bedürfnisnachweise" und bestätigen Sie die darauffolgende Abfrage mit [Ja].
Wählen Sie im Feld Bedürfnisgrund einen zutreffenen Bedürfnisgrund aus der Liste aus. Unter Nachgewiesen durch hinterlegen Sie die Art der regelmäßigen Nachweiserbringung.
Im Bereich Gültig von und Gültig bis tragen Sie das mit Hilfe der erweiterten Suche ermittelte erstmalige Erwerbsdatum einer Sportwaffe sowie ein fünf Jahre in der Zukunft liegendes Datum für den erneut zu erbringenden Bedürfnisnachweis ein.
Zur Ermittlung der zukünftigen Fälligkeiten verwenden Sie die in der Erweiterten Suche hinterlegten Auswertungen "eingetragene Bedürfnisnachweise für relevante Personen" oder "Bedürfnisnachweise (max. gültig bis)".