Wird der Status einer waffenrechtlichen Erlaubnis von "Erteilt" auf einen inaktiven Status geändert, bspw. auf den Wert "Widerrufen", sollte auf Bitten der Fachlichen Leitstelle des NWR nach Möglichkeit auch ein Enddatum für den Gültigkeitszeitraum der Erlaubnis gesetzt und an das NWR übertragen werden.
Ändern Sie hierzu im ersten Schritt den Status der Erlaubnis auf den gewünschten Wert ab - hierzu muss die Maske zuerst über einen Klick mit der rechten Maustaste in den Bearbeitungsmodus versetzt werden. Speichern Sie nun ihre Änderungen ab.
Wechseln Sie anschließend auf den Reiter "Verlängerungen" bzw. "Gültigkeitszeiträume", klicken Sie doppelt auf zu bearbeitenden Zeitraum und tragen Sie im Feld "Ende" das mit dem Verwaltungsakt übereinstimmende Enddatum der Erlaubnis ein. Speichern Sie ihre Eingaben über die Schaltfläche [OK].
Betroffene Statuswerte, bei denen ein Enddatum gesetzt werden sollte sind:
NwrId | NwrWert | NwrBemerkung | Wert |
---|---|---|---|
6 | Widerrufen | § 45 Absatz 2 und 3 WaffG | Widerrufen |
7 | Zurückgenommen | § 45 Absatz 1 WaffG | Zurückgenommen |
9 | Aufgehoben | Betrifft Fälle, in denen nicht "widerrufen" oder "zurückgenommen" wurde, im Wesentlichen für Waffenverbote. | Aufgehoben |
10 | Anderweitig aufgehoben | § 43 Absatz 2 VwVfG; Beispiele: Aufhebung der Erlaubnis im Widerspruchsverfahren (§§72, 73 VwGO). Gerichtliche Kassation der Erlaubnis (§ 113 Absatz 1Satz 1 VwGO) | Anderweitig aufgehoben |
11 | Durch Zeitablauf erledigt | § 43 Absatz 2 VwVfG(Beispiele: Befristungen von Erlaubnissen nach § 9 Absatz2 WaffG. Befristungen von Waffenverboten nach § 36 Absatz 2 VwVfG). | Durch Zeitablauf erledigt |
12 | Auf andere Weise erledigt | § 43 Absatz 2 VwVfG; dieser Tatbestand umfasst zwar auch den Verzicht; der Verzicht soll aber differenziert und eigenständig abgebildet werden (Codes 13 und 14)Antragsrücknahme nach Erteilung der Erlaubnis, aber vor Unanfechtbarkeit des Verwaltungsaktes u.a. | Auf andere Weise erledigt |
13 | Erlaubnis während eines Widerrufs-/Rücknahmeverfahrens durch Verzicht erledigt | Der Erlaubnisinhaber erklärt den Verzicht während eines laufenden Widerrufs-/Rücknahmeverfahrens. | Erlaubnis während eines Widerrufs-/Rücknahmeverfahrens durch Verzicht erledigt |
14 | Erlaubnis außerhalb eines Widerrufs-/Rücknahmeverfahrens durch Verzicht erledigt | Der Erlaubnisinhaber erklärt den Verzicht unabhängig von einem Widerrufs- oder Rücknahmeverfahren. | Erlaubnis außerhalb eines Widerrufs-/Rücknahmeverfahrens durch Verzicht erledigt |