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Im Zuge der Optimierung der inneren Sicherheit ist die wirksame Umsetzung von Rücknahmen, Widerrufen waffenrechtlicher Erlaubnisse sowie Waffenverboten entscheidend. Das Nationale Waffenregister (NWR) spielt dabei eine zentrale Rolle, indem es als Informationsquelle für Sicherheits- und Waffenbehörden dient.


Info

Rechtliche Grundlagen: Gemäß § 8 Abs.1 S.1

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Waffenregistergesetz (

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WaffRG) sind Waffenbehörden verpflichtet, bestimmte Daten unverzüglich an die Registerbehörde zu übermitteln.

Belastende Verwaltungsakte (ohne sofortige Vollziehungsanordnung) werden erst mit Bestands- und Rechtskraft des Verwaltungsaktes im NWR gespeichert, § 8 Abs.1 S.2 WaffRG. Sowohl Rücknahmen und Widerrufe von waffenrechtlichen Erlaubnissen als auch Waffenverbote mit Anordnung der sofortigen Vollziehung werden bereits unmittelbar mit sofortiger Vollziehungsanordnung im NWR erfasst, § 8 Abs.1 S.3 WaffRG.“



Um eine Erlaubnis entsprechend der oben genannten Vorgaben zu bearbeiten, öffnen Sie die Erlaubnis(se) der betroffenen Person bitte im ersten Schritt in der Condition Waffenverwaltung. Dies betrifft insbesondere belastende Verwaltungsakte, die nicht mehr angefochten werden können, sowie sofort vollziehbare VerwaltungsakteÄndern Sie hierzu im ersten Schritt den Status der Erlaubnis auf den gewünschten Wert , bspw. "Widerrufen" ab. Hierzu muss die Maske zuerst über einen Klick mit der rechten Maustaste in den Bearbeitungsmodus versetzt werden.

Ändern Sie den Status der Erlaubnis auf den gewünschten Wert , bspw. "Widerrufen" ab.  Speichern Sie nun ihre Ihre Änderungen ab.


Navigieren Sie nun auf den Reiter "Dokumente" und bearbeiten Sie das aktuell ausgegebene amtliche Dokument. Passen Sie den "Dokumentstatus" bitte auf "zurückgegeben" oder "sichergestellt" an.

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