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Info
Eine Mitnutzererlaubnis ist nicht auf den Eigentümer einer Waffe auszustellen. Des Weiteren existiert zu diesem Erlaubnistyp kein amtliches Dokument, welches aus der Waffenverwaltung bedruckt werden kann.


Schritt-für-Schritt-Anleitung

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  1. Öffnen Sie die Navigatoransicht der Person, welcher Sie eine Mitnutzererlaubnis ausstellen möchten.

  2. Erweitern Sie den Menüpunkt "Waffenbesitzkarten" und klicken Sie anschließend doppelt mit der linken Maustaste auf den Eintrag "Mitnutzererlaubnis".
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  3. Öffnen Sie die Suchfunktion des Nationalen Waffenregisters, um den Inhaber der mitbenutzten Waffen bzw. die damit verbundene Waffenbesitzkarte zu recherchieren.
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  4. Die gesuchte Person kann sich innerhalb oder außerhalb Ihrer waffenrechtlichen Zuständigkeit befinden. Klicken Sie doppelt mit der linken Maustaste auf das gewünschte Suchergebnis.
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  5. Wählen Sie in der nachfolgenden Maske "Erlaubnis" die korrekte Waffenbesitzkarte aus dem Bestand der Person.
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  6. Kontrollieren Sie ihre Eingaben für die restlichen Felder der Erlaubniserfassungsmaske und speichern Sie die neue Mitnutzererlaubnis ab.

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  7. Die darauf folgende Hinweismeldung erlaubt es Ihnen, in den Auflagen der ausgewählten Waffenbesitzkarte einen Verweis auf den Mitnutzer zu erstellen.

    Info
    Diese Funktion ist nur für in der eigenen waffenrechtlichen Zuständigkeit befindliche Waffenbesitzkarten verfügbar.
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  8. Wechseln Sie abschließend auf den Reiter Waffen und klicken Sie auf die Schaltfläche [Waffe hinzufügen].
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  9. Verwenden Sie die Suche der Waffenverweis-Maske, um alle auf der Waffenbesitzkarte mitbenutzten Waffen mit der Mitnutzererlaubnis zu verknüpfen.
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  10. Selektieren Sie aus der Waffenübersicht den gewünschten Waffeneintrag und klicken Sie diesen doppelt mit der linken Maustaste an.
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  11. Die Waffendaten werden in die Waffenverweis-Maske übertragen. Speichern Sie den Eintrag über den Button [OK].
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  12. Auf dem Reiter Waffen sollte im Ergebnis die mitbenutzte Waffe(n) ersichtlich sein.
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Info
Es müssen nacheinander alle mitbenutzten Waffen auf der Mitnutzererlaubnis eingetragen werden. Es ist nicht ausreichend nur die Waffenbesitzkarte mit der Mitnutzererlaubnis zu verknüpfen, da bei einer behördlichen Kontrolle somit keine genaue Datenrecherche im NWR erfolgen kann.

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