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Im Zuge der Optimierung der inneren Sicherheit ist die wirksame Umsetzung von Rücknahmen, Widerrufen waffenrechtlicher Erlaubnisse sowie Waffenverboten entscheidend. Das Nationale Waffenregister (NWR) spielt dabei eine zentrale Rolle, indem es als Informationsquelle für Sicherheits- und Waffenbehörden dient.


Info

Rechtliche Grundlagen: Gemäß § 8 Abs.1 S.1 Waffenregistergesetz (WaffRG) sind Waffenbehörden verpflichtet, bestimmte Daten unverzüglich an die Registerbehörde zu übermitteln.

Belastende Verwaltungsakte (ohne sofortige Vollziehungsanordnung) werden erst mit Bestands- und Rechtskraft des Verwaltungsaktes im NWR gespeichert, § 8 Abs.1 S.2 WaffRG. Sowohl Rücknahmen und Widerrufe von waffenrechtlichen Erlaubnissen als auch Waffenverbote mit Anordnung der sofortigen Vollziehung werden bereits unmittelbar mit sofortiger Vollziehungsanordnung im NWR erfasst, § 8 Abs.1 S.3 WaffRG.“



Um eine Erlaubnis entsprechend der oben genannten Vorgaben zu bearbeiten, öffnen Sie die Erlaubnis(se) der betroffenen Person bitte im ersten Schritt in der Condition Waffenverwaltung. Hierzu

Wird der Status  einer waffenrechtlichen Erlaubnis von "Erteilt" auf einen inaktiven Status geändert, bspw. auf den Wert "Widerrufen", sollte auf Bitten der Fachlichen Leitstelle des NWR nach Möglichkeit auch ein Enddatum für den Gültigkeitszeitraum der Erlaubnis gesetzt und an das NWR übertragen werden.

Ändern Sie hierzu im ersten Schritt den Status der Erlaubnis auf den gewünschten Wert ab - hierzu muss die Maske zuerst über einen Klick mit der rechten Maustaste in den Bearbeitungsmodus versetzt werden.

Ändern Sie den Status der Erlaubnis auf den gewünschten Wert , bspw. "Widerrufen" ab.  Speichern Sie nun ihre Ihre Änderungen ab.


Wechseln Navigieren Sie anschließend nun auf den Reiter "Verlängerungen" bzw. "Gültigkeitszeiträume", klicken Sie doppelt auf zu bearbeitenden Zeitraum und tragen Sie im Feld "Ende" das mit dem Verwaltungsakt übereinstimmende Enddatum der Erlaubnis ein. Speichern Sie ihre Eingaben über die Schaltfläche [OK].Image RemovedDokumente" und bearbeiten Sie das aktuell ausgegebene amtliche Dokument. Passen Sie den "Dokumentstatus" bitte auf "zurückgegeben" oder "sichergestellt" an.

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Vor einem Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis ist der Waffenstatus auf „im Besitz - Inland“ gesetzt, was bedeutet, dass der Erlaubnisinhaber die Waffe legal besitzt. Bei einem Widerruf muss der Waffenstatus angepasst werden:

Werden die Waffen amtlich sichergestellt, ändert sich der Status auf „amtlich sichergestellt“, was bedeutet, dass die Waffen sich im Besitz der Behörden befinden. 

Öffnen Sie bitte nacheinander alle Waffen auf der betroffenen WBK und ändern Sie über den Reiter "Status, Erwerb und Überlassung" den Waffenstatus. Speichern Sie dann über die Schaltfläche [Änderung speichern].

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Wenn eine abschließende Regelung zum Verbleib der Waffen getroffen wird, kann der Status weiter geändert werden, beispielsweise auf „überlassen an Händler“ oder „überlassen an WBK-Inhaber“, wenn die Waffen an eine berechtigte Person übergeben werden.

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Befinden sich noch aktive Waffen auf der widerrufenen Waffenbesitzkarte, erscheinen diese im Personennavigator in roter Schrift - eine Korrektur durch den Sachbearbeiter steht in diesem Fall noch aus.

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Info

Wird der Status  einer waffenrechtlichen Erlaubnis von "Erteilt" auf einen inaktiven Status geändert, bspw. auf den Wert "Widerrufen", sollte auf Bitten der Fachlichen Leitstelle des NWR nach Möglichkeit auch ein Enddatum für den Gültigkeitszeitraum der Erlaubnis gesetzt und an das NWR übertragen werden.

Betroffene Statuswerte, bei denen ein Enddatum gesetzt werden sollte sind:

NwrIdNwrWertNwrBemerkungWert
6Widerrufen§ 45 Absatz 2 und 3 WaffGWiderrufen
7Zurückgenommen§ 45 Absatz 1 WaffGZurückgenommen
9AufgehobenBetrifft Fälle, in denen nicht "widerrufen" oder "zurückgenommen" wurde, im Wesentlichen für Waffenverbote.Aufgehoben
10Anderweitig aufgehoben§ 43 Absatz 2 VwVfG; Beispiele: Aufhebung der Erlaubnis im Widerspruchsverfahren (§§72, 73 VwGO). Gerichtliche Kassation der Erlaubnis (§ 113 Absatz 1Satz 1 VwGO)Anderweitig aufgehoben
11Durch Zeitablauf erledigt§ 43 Absatz 2 VwVfG(Beispiele: Befristungen von Erlaubnissen nach § 9 Absatz2 WaffG. Befristungen von Waffenverboten nach § 36 Absatz 2 VwVfG).Durch Zeitablauf erledigt
12Auf andere Weise erledigt§ 43 Absatz 2 VwVfG; dieser Tatbestand umfasst zwar auch den Verzicht; der Verzicht soll aber differenziert und eigenständig abgebildet werden (Codes 13 und 14)Antragsrücknahme nach Erteilung der Erlaubnis, aber vor Unanfechtbarkeit des Verwaltungsaktes u.a.Auf andere Weise erledigt
13Erlaubnis während eines Widerrufs-/Rücknahmeverfahrens durch Verzicht erledigtDer Erlaubnisinhaber erklärt den Verzicht während eines laufenden Widerrufs-/Rücknahmeverfahrens.Erlaubnis während eines Widerrufs-/Rücknahmeverfahrens durch Verzicht erledigt
14Erlaubnis außerhalb eines Widerrufs-/Rücknahmeverfahrens durch Verzicht erledigtDer Erlaubnisinhaber erklärt den Verzicht unabhängig von einem Widerrufs- oder Rücknahmeverfahren.Erlaubnis außerhalb eines Widerrufs-/Rücknahmeverfahrens durch Verzicht erledigt


Öffnen Sie den Erlaubnisreiter "Verlängerungen" bzw. "Gültigkeitszeiträume" (sofern für den Erlaubnistyp vorhanden), klicken Sie doppelt auf zu bearbeitenden Zeitraum und tragen Sie im Feld "Ende" das mit dem Verwaltungsakt übereinstimmende Enddatum der Erlaubnis ein. Speichern Sie ihre Eingaben über die Schaltfläche [OK].

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