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Die nachfolgend beschriebenen Konfigurationsschritte beziehen sich auf die ab voraussichtlich Mitte Januar 2023 im Bundesland Baden-Württemberg verfügbaren Schnittstelle zu OSiP V2, welche den Jagdbehörden eine Regelabfrage bei der Polizei und dem Verfassungsschutz ermöglicht.

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  1. Öffnen Sie die Condition Registerauskunft mit einem WorkOffice Administrator.

  2. Navigieren Sie über das Menü Extras – Optionen in den Reiter Datentransfer.

  3. Klicken Sie in den Optionen neben „Empfohlene Optionen für:“ auf die Schaltfläche [Anpassen] um den Dialog zu den Individuellen Profileinstellungen aufzurufen.



  4. Markieren Sie im Fenster Individuelle Profileinstellungen links den Menüpunkt „OSIP“ und klicken Sie anschließend rechts oben auf [Soap Konfiguration], um die Osip Soap Einstellungenzu öffnen.



  5. Kreuzen Sie unter Fachbehörden Webservice die OptionJagd“ an.



  6. Tragen Sie als nächstes den Benutzernamen (beginnend mit XXX 14xxx = Jagdwesen)und das Kennwort ein, welches Ihnen von der BITBW mitgeteilt wurde.

    Info

    Bitte verwenden Sie nicht die bereits aus dem Waffen- oder Sprengstoffrecht bekannten Zugangsdaten für die Onlinesicherheitsprüfung.



  7. Erfassen Sie anschließend unter Webadresse des Fachbehörden-Webservices die folgende URL: https://osip-kern.bwl.de:8443/osip-core/v2/fb?wsdl

  8. Klicken Sie auf den Button [Übernehmen], um die von Ihnen vorgenommenen Änderungen zu speichern.

  9. Öffnen Sie die OSiP-Einstellungen - wie unter Schritt 4 beschrieben - bitte erneut.

  10. Damit Sie Ihre Regelanfragen sowohl an das LKA, als auch an den Verfassungsschutz richten können, müssen die vom zentralen OSiP-System bereitgestellten Erkenntnisstellen für den Bereich "Jagd" abgerufen und einem Verfahren zugeordnet werden. Klicken Sie hierzu auf den Button [Erkenntnisstellen abrufen].



    Info

    Die jagdrechtlichen Erkenntnisstellen können erst mit Inbetriebnahme des neuen Verfahrens am XXXXX von den OSiP-Servern abgerufen werden!


  11. Ordnen Sie nun dem Verfahren "Jagd" die gewünschte Erkenntnisstellenart zu, indem Sie einen der Einträge markieren und auf [Art ändern] klicken. Die bekannten Erkenntnisstellen müssen wie folgt zugewiesen werden:

    - LKA = Polizei

    - NADIS/LfV = Verfassungsschutz

    Nach Abschluss der Änderungen speichern Sie die von Ihnen vorgenommenen OSiP- Einstellungen über den Button [Übernehmen]. Möchten Sie Ihre Änderungen verwerfen, betätigen Sie bitte den Button [Abbrechen].



  12. Um eine Überprüfung auf Basis des jagdrechtlichen Antrags in OSiP durchzuführen, verwenden Sie im Warteschlangen-Assistenten bzw. im Transfer-Assistenten der Registerauskunft bitte das korrekte Verfahren "Jagd".

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