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Soll die Nachberichtspflicht des Verfassungsschutzes für eine Person in Ihrer Zuständigkeit enden, muss die offene oder beantwortete Auskunft über die Registerauskunft gelöscht werden. Hierdurch wird automatisch eine elektronische Löschmitteilung an den Server des Verfassungsschutzes übermittelt und die Person im zentralen System für weitere Nachrichten deaktiviert.

Die hier beschriebene Vorgehensweise kann mit den OSiP-Abfrageprofilen sowie den XML-basierten Abfrageprofilen in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt umgesetzt werden. Für alle Anfragen, die mit einer CSV-Datei übermittelt wurden, müssen manuelle Löschanforderungen an den Verfassungsschutz versendet werden.

Info

Wenn sich die Person bereits in den "Archivierten Auskünften" befinden, klicken Sie den Datensatz bitte mit der rechten Maustaste an und wählen Sie aus dem Untermenü "Archivierung aufheben". Anschließend kann die Löschmeldung, wie im folgenden Abschnitt beschrieben, aus den "beantworteten Auskünften" erfolgen.

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