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Soll die Nachberichtspflicht des Verfassungsschutzes für eine Person in Ihrer Zuständigkeit enden, muss die offene oder beantwortete Auskunft über die Registerauskunft gelöscht werden. Hierdurch wird automatisch eine Löschmitteilung an den Server des Verfassungsschutzes übermittelt und die Person im zentralen System für weitere Nachrichten deaktiviert.

Info

Sollte Wenn sich die Person bereits in den "Archivierten Auskünften" befinden, klicken Sie den Datensatz bitte mit der rechten Maustaste an und wählen Sie aus dem Untermenü "Archivierung aufheben". Anschließend kann die Löschmeldung, wie im folgenden Abschnitt beschrieben, aus den beantworteten Auskünften erfolgen.

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