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Das für eine Person vergebene Aktenzeichen kann im Rahmen der polizeilichen Überprüfung im gesamten Bundesland Niedersachsen nur einmal im verwendet werden. Für Nummernkreise von 1,2,3,... besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit für Überschneidungen mit bereits erfolgter Überprüfungen anderer Waffen- und Jagdbehörden.

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Vergeben Sie für alle Personen in Ihrem Datenbestand ein eindeutiges Aktenzeichen, welches von keiner anderen niedersächsischen Behörde verwendet werden kann. Dies kann durch das manuelle Bearbeiten jedes einzelnen Persondatensatzes oder durch das Verwenden des in der WorkOffice Installation enthaltenen "Aktenzeichentools" realisiert werden. Bei Fragen zum Umgang mit dem Aktenzeichentool kontaktieren Sie bitte unsere Kundenbetreuung (service@condition.de).

 
  1. Klicken Sie in der oberen Menüleiste der Waffen- oder Jagdverwaltung auf "Extras - Anpassen - Nummerierung".



  2. Markieren Sie im linken Bereich der Maske "Nummerierung" den Punkt "Person  - Aktenzeichen".
  3. Im rechten Bereich der Maske aktivieren Sie die Option "Nummerierung" und tragen einen "Zählwert" ein, welcher dem zuletzt von Ihnen vergebenen Aktenzeichen entspricht.
  4. Im Feld "Konstante" tragen Sie einen für Ihre Behörde eindeutiges Kürzel ein, das bei der Vergabe eines neuen Aktenzeichens dem jeweiligen Zählwert vorangestellt wird.

  5. Speichern Sie Ihre Einstellungen über die Schaltfläche [Fertigstellen].
  6. Bei der Erfassung einer neuen Person wird ab dem Zeitpunkt der Aktivierung der automatischen Nummernvergabe die von Ihnen gewählte Zeichenfolge in das Feld "Aktenzeichen" der Person geschrieben.

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