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Im Rahmen des Listenversands „zu bereinigende Waffe“ durch das NWR wurden sämtliche Waffen aufgeführt, die das „PTB-Zeichen im Kreis“ tragen. Diese Waffen sind von der jeweils zuständigen Waffenbehörde zu überprüfen und gegebenenfalls zu bereinigen (Siehe auch Handlungsempfehlung zur Datenbereinigung).

Wichtige Hinweise:

  • Waffen mit „PTB-Zeichen im Kreis“ gelten in der Regel als erlaubnisfreie Schusswaffen – vorausgesetzt, sie wurden nicht illegal verändert.
  • Legale Umbauten von SRS-Waffen, die dieses Zeichen aufweisen, existieren nicht.
  • Diese Waffen unterliegen nicht der Speicherpflicht gemäß dem Waffenregistergesetz (WaffRG). 

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