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Sie können jedem Personendatensatz, auch ohne eine direkte Anfrage bei den auskunftserteilenden Stellen, eine Überprüfung beim BZR, ZStV, der Polizei und dem Melderegister hinzufügen. Dies kann bspw. dann notwendig sein, wenn die Anfragen an das Register zwar elektronisch übermittelt werden können, diese aber nur auf dem Postweg wieder in Ihrer Behörde eintreffen. Bevor Sie diese Methode anwenden, sollte geprüft werden, ob bei einem Zuzug evtl. eine Importdatei von der zuvor zuständigen Behörde angefordert werden kannDarüber hinaus sind die Daten zur Regelüberprüfung aufgrund der Nachberichtspflicht des Landesverfassungschutzes kein Bestandteil des Import/Exportmoduls, welches den Austausch von Personendaten bei einem Zuständigkeitswechsel zwischen den Waffen- und Jagdbehörden ermöglicht.

Markieren Sie eine oder mehrere Personen, zu der/denen Sie einen manuellen Überprüfungsdatensatz erzeugen möchten. Klicken Sie die Person mit der rechten Maustaste an und wählen Sie aus dem Untermenü den gleichnamigen Punkt aus.

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