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Bei Anfrage eines Waffenhändlers bzw. Waffenherstellers gemäß § 9 Abs. 3 WaffRG muss der aktuelle Bestand an Waffen und Waffenteilen ermittelt und in einer weiterverarbeitbaren weiter verarbeitbaren Liste bereitgestellt werden.

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Um die Waffenbehörden bzgl. der regelmäßig durchzuführenden Überprüfungen ihrer lokal ansässigen Waffenhändler- und hersteller zu unterstützen, wurde auf den gewerblichen Erlaubnissen mit Version 8.08 der Waffenverwaltung der Reiter "Protokoll" eingeführt.

Die Liste hilft Ihnen bei der Beantwortung der Fragestellungen gemäß § 39 Absatz 1 Waffengesetz

  • Findet ein Waffenhandel nach §21 WaffG - insbesondere mit Hinblick auf den dortigen Absatz 5 - statt? (Erwerb am oder Überlassen am im gewählten Zeitraum).
  • Erstreckt sich die Tätigkeit auf den Erlaubnisinhalt? (siehe spalte Waffendaten. Für Detailfragen nutzen Sie den Reiter "Waffen" der Erlaubnis in Verbindung mit der Suchfunktion).
  • Werden Unterbrechungen im Lebenszyklus der Waffen korrekt gebucht? (siehe die Spalten Überlassen an und Überlassungsart).


Alle über das NWR eingehenden Erwerbs- und Überlassungsmeldungen der Kategorie "Kenntnisnahme (21)" werden zur automatischen Pflege des Waffenbestandes auf der Herstellungs- bzw. Handelserlaubnissen genutzt.

Das Protokoll kann über die Felder "Datum von" und "Datum bis" im oberen Bereich der Maske auf einen Kontrollzeitraum eingeschränkt werden, bspw. um den gesamten Waffenerwerb im Zeitraum 01.01.2022 - 31.12.2022 zu ermitteln und anschließend in eine Excel-Liste zu exportieren.

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